Vermieter und Mieter haben auf diese Nachricht gewartet: Mietsteigerungsrate für März steht fest
Mit den Inflationsdaten für März 2026 wurden auch die Mietsteigerungsraten bekannt gegeben. Für Vermieter und Mieter beginnt eine neue Phase.
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Das Türkische Statistikinstitut (TÜİK) hat die Inflationsdaten für den Zeitraum März 2026 veröffentlicht und damit auch die Daten bekannt gegeben, die für die Berechnung der Mietsteigerungsraten herangezogen werden.
Während die jährliche Inflationsrate im März auf 30,87 Prozent festgelegt wurde, wurde die Mietsteigerungsrate für Wohnungen und Gewerbeimmobilien auf 32,82 Prozent bestimmt.
MÄRZ-INFLATIONSZAHLEN VERÖFFENTLICHT
Den vom Türkischen Statistikinstitut (TÜİK) veröffentlichten Daten zufolge stiegen die Verbraucherpreise im März gegenüber dem Vormonat um 1,94 Prozent, während die jährliche Inflationsrate bei 30,87 Prozent verzeichnet wurde.
Diese Zahl bestimmte die Mietsteigerungsrate für Wohnungen und Gewerbeimmobilien. Basierend auf den Berechnungen, die auf den Inflationsdaten vom März beruhen, wurde die Mietsteigerung für Wohnraum und Gewerbeimmobilien im April auf 32,82 Prozent festgelegt. Im Vormonat lag die Mietsteigerungsrate noch bei 33,39 Prozent.
Die Steigerungsrate bei Wohnungsmieten wird auf Grundlage der vom TÜİK veröffentlichten 12-Monats-Durchschnittswerte des Verbraucherpreisindex (TÜFE) ermittelt.
Vermieter dürfen die Miete maximal um diesen Prozentsatz erhöhen.
Soll beispielsweise im Oktober eine Mieterhöhung vorgenommen werden, wird die Steigerungsrate anhand der 12-Monats-Durchschnittswerte vom September berechnet.
WIE WIRD DIE STEIGERUNG BEI GEWERBEMIETEN BESTIMMT?
Die Mieterhöhung für Gewerbeimmobilien kann in der Höhe erfolgen, die im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn im Vertrag festgelegt ist, dass eine Erhöhung gemäß den vom TÜİK veröffentlichten Indizes erfolgt, wird die Mietsteigerungsrate auf Basis der Veränderungsrate des entsprechenden, vom TÜİK veröffentlichten Index des Vormonats berechnet. Auch für Gewerbeimmobilien darf die Mieterhöhung den festgelegten Satz nicht überschreiten.
Wohnungs- und Gewerbeimmobilienbesitzer werden mit der neuen Mietsteigerung, die ab April gilt, gemäß ihren Verträgen in neue Zahlungsperioden übergehen.