Wann werden die erhöhten Feiertagsbonuszahlungen an Rentner ausgezahlt? Wer hat Anspruch auf den Bonus?
Rentner warten gespannt darauf, wann die erhöhten Feiertagsboni vor dem Ramadan-Fest ausgezahlt werden. Der Gesetzesentwurf, der den Bonus von 3.000 TL auf 4.000 TL erhöht, wurde angenommen, und der Zeitpunkt der Auszahlungen steht nun fest. Wer hat also Anspruch auf den Feiertagsbonus? Hier sind die Details...
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Der Gesetzesentwurf, der letzte Woche im Planungs- und Haushaltsausschuss angenommen wurde, wird diese Woche im Plenum des Parlaments behandelt. Sollte der Entwurf gebilligt werden, wird der an Rentner ausgezahlte Feiertagsbonus von 3.000 TL auf 4.000 TL angehoben. In Anbetracht dessen, dass das Ramadan-Fest am 30. März beginnt, wird erwartet, dass die Zahlungen vor dem Fest erfolgen.
WER ERHÄLT DEN FEIERTAGSBONUS?
Nicht nur Rentner profitieren vom Feiertagsbonus, sondern auch bestimmte Anspruchsberechtigte der Sozialversicherung. Der Sozialversicherungsberater Emin Yılmaz erklärte gegenüber milliyet.com.tr Folgendes:
„Der Feiertagsbonus wird nicht nur an Bezieher von Altersrenten gezahlt, sondern auch an Empfänger von Altersruhegeld, Dienstunfähigkeitsrenten, Invaliditätsrenten, Hinterbliebenenrenten und Renten wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit. Darüber hinaus erhalten auch Angehörige von Märtyrern, Veteranen, Kriegsveteranen, Sicherheitswächter, Spitzensportler und durch Terrorakte geschädigte Zivilisten sowie deren Anspruchsberechtigte den Feiertagsbonus.“
WIE HOCH IST DER BONUS FÜR WITWEN- UND WAISENRENTENEMPFÄNGER?
Anspruchsberechtigte eines verstorbenen Versicherten erhalten den Feiertagsbonus entsprechend ihrem Anteilssatz. Zum Beispiel:
Bei einem Anteilssatz des Ehepartners von 50 Prozent: 2.000 TL
Bei einem Anteilssatz des Waisenkindes von 25 Prozent: 1.000 TL
Basierend auf dieser Berechnung erfolgt die Auszahlung entsprechend dem Anteilssatz der Anspruchsberechtigten.
WANN ERFOLGEN DIE ZAHLUNGEN?
Betrachtet man die Praxis der vergangenen Jahre, zeichnen sich zwei verschiedene Auszahlungsszenarien ab:
1. Auszahlung zusammen mit den Rentenzahlungen
2. Auszahlung innerhalb der Woche vor dem Feiertag
Nach Abschluss des parlamentarischen Prozesses ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass die Zahlungen zwischen Montag, dem 24. März, und Freitag, dem 28. März, erfolgen. Es wird erwartet, dass die Boni auf die Konten überwiesen werden, bevor die Feiertagswoche beginnt.