Wichtige Änderungen im Beamtengesetz: Regelungen zu Jahresurlaub, Ernennungen und Zusatzindikatoren
Die vom Planungs- und Haushaltsausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) verabschiedete Regelung betrifft 950.000 Staatsbedienstete. Während wichtige Änderungen am Beamtengesetz vorgenommen wurden, wurden auch neue Bestimmungen zu Themen wie Jahresurlaub, Ernennungen und Zusatzindikatoren eingeführt.
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Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Beamtengesetzes sowie einiger anderer Gesetze und Gesetzesdekrete, der auch Bestimmungen für Beamte enthält, wurde vom Planungs- und Haushaltsausschuss der TBMM angenommen.
Die Änderungen am Beamtengesetz lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die Regelung, die Beamten, die acht Jahre lang keine Disziplinarstrafe erhalten haben, einen zusätzlichen Stufenaufstieg gewährt, wird nun auch für diejenigen gelten, die vom Vertragsstatus in Beamtenstellen gewechselt sind.
UNBEZAHLTER URLAUB
Mit der Neuregelung können auch Vertragspersonal die Rechte in Anspruch nehmen, die Beamten der Kategorie 4A zustehen.
Dazu gehören wichtige Themen wie die Übertragung von Jahresurlaubsansprüchen und unbezahlter Urlaub.
Mit dem Entwurf werden Änderungen am Gesetzesdekret Nr. 375 gemäß den Aufhebungsentscheidungen des Verfassungsgerichts vorgenommen.
Demnach werden für Personen, die in Stellenbezeichnungen oder Dienstklassen tätig sind, die nicht in der beigefügten Tabelle (IV) des Gesetzes aufgeführt sind, die Zusatzindikatorzahlen berücksichtigt, die in der beigefügten Tabelle (I) des Beamtengesetzes enthalten sind.
Diese Bestimmung tritt mit dem Datum der Veröffentlichung der Regelung in Kraft, wobei sie rückwirkend ab dem 15. Januar 2023 gilt.
Die Bestimmungen des dritten Absatzes finden keine Anwendung auf Personen, die in Stellen, Positionen und Aufgaben der oberen Führungsebene des öffentlichen Dienstes ernannt wurden, mit Ausnahme von Stellen, die einem Ministeriums-Generaldirektor oder höher gleichgestellt sind, sowie Stellen oder Positionen von Provinz- und Regionaldirektoren.
Vertragspersonal wird wie Beamte der Kategorie 4A von den Rechten auf Stufenaufstieg profitieren. Dies erhöht nicht nur das Gehalt des Personals, sondern trägt auch zur Altersrente und zu Abfindungszahlungen bei. Das Omnibus-Gesetz enthält zudem weitere ergänzende Regelungen für Beamte.
Dem Gesetzesentwurf zufolge, der auch Regelungen für Beamte umfasst, erfolgen Ernennungen für ständige Aufgaben in Auslandsvertretungen durch den Präsidenten auf Vorschlag des Ministers oder des zur Ernennung befugten Vorgesetzten.
Assistenten und Praktikanten von Stellen oder Positionen der Zentralverwaltung, deren Einstellung, Ausbildung und Qualifikationen den im Beamtengesetz genannten Stellen der Zentralverwaltung entsprechen oder ähneln und die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bestimmung im Präsidialamt als befristetes Personal mit Stellenbindung tätig sind, können innerhalb von 15 Tagen ab Inkrafttreten der Regelung einen Antrag stellen. Sofern sie als geeignet erachtet werden, können sie innerhalb eines Monats nach Antragstellung auf Stellen als stellvertretende Berichterstatter des Präsidialamtes ernannt werden.