Zahlungsplan wurde bekannt gegeben: Diese Personen erhalten keinen Rentnerbonus
Das Datum für die Auszahlung der Rentnerboni vor dem Feiertag sowie die betroffenen Gruppen wurden festgelegt. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, erhält in diesem Jahr keine Zahlung. Hier sind die Einzelheiten...
12punto
Laut der Ankündigung von Präsident Recep Tayyip Erdoğan werden die Rentenzahlungen und Feiertagsprämien für März ab dem 14. März ausgezahlt.
In diesem Jahr erfolgen die Zahlungen gemäß dem von der Sozialversicherungsanstalt (SGK) festgelegten Zeitplan.
Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, teilte die Einzelheiten mit und erklärte, dass die Prämienzahlungen zwischen dem 14. und 19. März erfolgen werden.
Demnach erhalten SSK-Versicherte (4A) ihre Prämien vom 14. bis 16. März, Bağ-Kur-Versicherte (4B) vom 17. bis 18. März und Empfänger der Emekli Sandığı (4C) am 19. März.
WELCHE GRUPPEN ERHALTEN DIE PRÄMIE?
Die Feiertagsprämie wird nur an die festgelegten Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Dazu gehören:
Personen, die eine Rente im Rahmen der SSK (4A), Bağ-Kur (4B) und Emekli Sandığı (4C) beziehen,
Empfänger von Invaliditäts- und Dienstunfähigkeitsrenten,
Empfänger von Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Waisenrenten, wobei die Anteilsquoten berücksichtigt werden),
Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und eine Altersrente beziehen,
Angehörige von Märtyrern und Veteranen,
Sicherheitswächter und Opfer von Terroranschlägen.
Für das Jahr 2026 wurde die Höhe der Feiertagsprämie auf 4.000 TL festgelegt. Empfänger von Hinterbliebenenrenten erhalten die Zahlung entsprechend ihrem Anspruchsanteil; Personen mit einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten die Zahlung entsprechend ihrem festgelegten Grad der Erwerbsunfähigkeit.
WER KANN DIE FEIERTAGSPRÄMIE NICHT IN ANSPRUCH NEHMEN?
Personen, die ihre Rentenanträge noch nicht abgeschlossen oder ihren Antrag nicht bis zum 28. Februar bei der SGK eingereicht haben, können die diesjährige Feiertagsprämie nicht in Anspruch nehmen.
Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen die Rentenvoraussetzungen fristgerecht erfüllt sein.
Rentner können ihre Prämien im festgelegten Zeitraum auf ihren Konten einsehen.