Zweite Rente durch das TES: Monatlich 3 Prozent Abzug vom Gehalt der Arbeitnehmer

Das von Präsident und AKP-Vorsitzendem Recep Tayyip Erdoğan angekündigte Ergänzende Rentensystem (TES) wird im letzten Quartal 2025 in Kraft treten. Von den Gehältern der Arbeitnehmer werden monatlich 3 Prozent einbehalten; das System wird verpflichtend sein. Mit dem System soll nach dem Eintritt in den Ruhestand ein zweites Einkommen erzielt werden.

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Zweite Rente durch das TES: Monatlich 3 Prozent Abzug vom Gehalt der Arbeitnehmer

Die in der Türkei herrschende hohe Inflation führt dazu, dass Millionen von Rentnern unter finanziellen Schwierigkeiten leiden.

Obwohl die Regierung trotz aller Forderungen die erwartete Erhöhung der Rentenbezüge nicht vorgenommen hat, sucht sie nach 'Nebenwegen', um das Rentensystem zu korrigieren. Nun wurden Details zum 'Ergänzenden Rentensystem' (TES) bekannt, das bereits seit einiger Zeit in der Öffentlichkeit diskutiert wird.

Zweite Rente durch das TES: Monatlich 3 Prozent Abzug vom Gehalt der Arbeitnehmer

MONATLICHE ABZÜGE VOM GEHALT

In der derzeitigen Regelung, die als 'Private Rentenversicherung' (BES) umgesetzt wird, werden viele Arbeitnehmer unter dem Namen 'automatische Teilnahme' in das Rentensystem einbezogen, wobei in der Regel 3 Prozent ihres Gehalts einbehalten werden.

Da dieses System jedoch nicht verpflichtend ist, führt es dazu, dass viele Arbeitnehmer, die unter finanziellen Engpässen leiden, aus dem System austreten, um keine Abzüge von ihrem Gehalt zu haben.

Laut einem Bericht der Zeitung Sabah; wird das TES, das ab 2025 eingeführt werden soll, zwar strukturell ähnliche Merkmale wie das Private Rentensystem aufweisen, jedoch werden Austritte aus diesem System nicht gestattet sein.

Mit dem TES, an dem alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber verpflichtend teilnehmen müssen, ist geplant, von den Gehältern der Arbeiter, Gewerbetreibenden und Beamten mindestens 3 Prozent einzubehalten.

Zweite Rente durch das TES: Monatlich 3 Prozent Abzug vom Gehalt der Arbeitnehmer

WERDEN RENTNER WEITERHIN IHRE BEZÜGE ERHALTEN?

Das anzuwendende System wird völlig unabhängig vom bestehenden Rentensystem der Sozialversicherungsanstalt (SGK) geführt. Rentner werden ihre Bezüge von der SGK weiterhin wie gewohnt erhalten; das in diesem System angesparte Kapital wird ihnen als ergänzende Zahlung dienen, um zu verhindern, dass ihre Renten zu niedrig ausfallen.

Bei der derzeitigen automatischen Teilnahme am BES-System werden monatlich mindestens 3 Prozent vom Gehalt der Arbeitnehmer einbehalten und als Beiträge angespart. Das System ist jedoch nicht verpflichtend. Arbeitnehmer können das System auf Wunsch verlassen. Das neue System wird verpflichtend sein und nach Ablauf der Laufzeit wird ein Rentenanspruch erworben.

Zweite Rente durch das TES: Monatlich 3 Prozent Abzug vom Gehalt der Arbeitnehmer

NACH WIE VIELEN JAHREN ERFOLGT DIE RENTE?

Das neue TES-System wird eine dreigliedrige Struktur haben. Dem Modell zufolge zahlt die Person mindestens 3 Prozent ihres Bruttogehalts ein, während der Arbeitgeber den gleichen Anteil beisteuert. Zudem wird ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 30 Prozent des eingezahlten Beitrags gewährt.

Zweite Rente durch das TES: Monatlich 3 Prozent Abzug vom Gehalt der Arbeitnehmer

In dem System, das in Kraft treten wird, sind die Rentenbedingungen auf mindestens 10 Jahre Laufzeit und ein Alter von 56 Jahren festgelegt. Wer 10 Jahre lang in das System eingezahlt hat, geht mit Erreichen des 56. Lebensjahres in Rente. Das im mittelfristigen Programm enthaltene System soll offiziell ab 2025 starten.