Gericht urteilt: 25-Prozent-Obergrenze für Mietsteigerungen angesichts der wirtschaftlichen Lage nicht fair
Die 54. Zivilkammer des Regionalgerichts Istanbul hat entschieden, dass die Anwendung einer Obergrenze von 25 Prozent für Mietsteigerungen bei Wohnraum nicht 'fair' ist. Rechtsanwalt Özgür Kip bewertete das Urteil als "präzedenzbildend".
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Wie Ökkeş Taşkın von Gerçek Gündem berichtet, hatte ein Mieter, der 2019 eine Wohnung im Istanbuler Stadtteil Eyüpsultan gemietet hatte, die Miete im Jahr 2021 gemäß den jährlichen gesetzlichen Anpassungssätzen aktualisiert.
Der Vermieter brachte den Fall jedoch vor Gericht mit der Begründung, dass die vom Mieter innerhalb der „gesetzlichen Grenzen“ vorgenommene Erhöhung unter den marktüblichen Mietpreisen vergleichbarer Immobilien in der Wohnanlage liege.
Das erstinstanzliche Gericht wies den Antrag des Vermieters auf Mietanpassung ab. Daraufhin legte der Vermieter Berufung ein.
Die 54. Zivilkammer des Regionalgerichts Istanbul, die den Fall prüfte, schloss sich der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts nicht an und urteilte, dass "die für Mietsteigerungen eingeführte 25-Prozent-Grenze angesichts der außergewöhnlichen wirtschaftlichen Bedingungen in unserem Land nicht fair ist".
In der Urteilsbegründung heißt es:
"Es wurde dargelegt, dass je nach den Besonderheiten des Einzelfalls der aktuelle Zustand der Immobilie, für die eine Anpassung verlangt wird, berücksichtigt werden muss. Das erstinstanzliche Gericht muss bei Anpassungsklagen die geltenden Regeln anwenden und ein Gutachten von drei Experten einholen. Dabei sind Faktoren wie die Beschaffenheit des Mietobjekts, die Nutzfläche, die Lage, überdurchschnittliche bauliche und gewerbliche Veränderungen, die die Mieten in der Region beeinflussen, vergleichbare Mietpreise, Anstiege bei Steuer- und Abschreibungskosten, plötzliche und extreme Schwankungen der Wechselkurse sowie das Vorliegen von Ereignissen, die eine Neuregelung der Zahlungsbedingungen aufgrund schwerer Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen erfordern, zu untersuchen und zu bewerten, um eine Entscheidung nach Billigkeit zu treffen."
Rechtsanwalt Özgür Kip kommentierte das Urteil wie folgt: "Wenn bei einem Mietstreit die Bedingungen für eine Klage aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Landes – also durch Inflation, Wechselkurse und außergewöhnliche Situationen wie Naturkatastrophen – erfüllt sind, stellt dieses Urteil einen Präzedenzfall dar. Wenn diese Bedingungen bei einer Mietanpassung vorliegen, findet die derzeitige 25-Prozent-Mietobergrenze keine Anwendung. Mit diesem Urteil hat das Gericht die 25-Prozent-Mietgrenze faktisch umgangen."