Gesetzesentwurf zur Mindestlohnunterstützung im türkischen Parlament eingereicht

Ein Gesetzesentwurf, der die Umsetzung der Mindestlohnunterstützung in Höhe von 700 Lira sowie die Senkung der erforderlichen Mindestbeitragstage für das Kurzarbeitergeld auf 450 vorsieht, wurde beim Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eingereicht.

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Ein Gesetzesentwurf, der die Umsetzung der Mindestlohnunterstützung in Höhe von 700 Lira sowie die Senkung der erforderlichen Mindestbeitragstage für das Kurzarbeitergeld auf 450 vorsieht, wurde beim Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eingereicht.

Die vorgeschlagene Regelung zur Mindestlohnunterstützung legt die staatliche Förderung für Mindestlohnempfänger fest und sieht vor, dass die in diesem Rahmen zu leistenden Zahlungen 700 Lira betragen. Zudem ist vorgesehen, die für den Bezug von Kurzarbeitergeld erforderliche Mindestanzahl an Beitragszahlungstagen auf 450 zu senken.