Gewichts- und Wertgrenzen für Post- und Paketsendungen geändert

Bei den geltenden Höchstgewichten und Wertgrenzen für Post- und Express-Paketsendungen wurden deutliche Erhöhungen vorgenommen. Sowohl das Gewichtslimit als auch die Wertgrenze für Pakete ins Ausland wurden angehoben.

12punto

Das Handelsministerium hat wichtige Änderungen an der Verordnung über die Zollabfertigung von Waren vorgenommen, die per Post oder Expressfracht befördert werden. Mit der im Amtsblatt veröffentlichten neuen Regelung wurden die für die Zollabfertigung von Waren, die von Post- und Expressfrachtunternehmen befördert werden, geltenden Gewichts- und Wertgrenzen neu festgelegt.

Demnach wurde das Bruttogewichtslimit für Expressfrachtsendungen von bisher 300 Kilogramm auf 600 Kilogramm angehoben. Die Wertobergrenze, die zuvor bei 1.500 Euro lag, beträgt künftig 3.000 Euro. Damit wurde sowohl für das zulässige Höchstvolumen pro Sendung als auch für den Warenwert ein breiterer Rahmen geschaffen.

Im Rahmen der Änderungen wurde auch das Gesamtgewichtslimit für Waren, die mit Postdiensten befördert werden, von 300 Kilogramm auf 600 Kilogramm erhöht. In finanzieller Hinsicht wurde der maximale Betrag, der pro Sendung zulässig ist, von 15.000 Euro auf 30.000 Euro angehoben.

Darüber hinaus sieht die neue Regelung vor, dass Post- und Expressfrachtunternehmen zur Gewährleistung einer reibungslosen Zollabfertigung mindestens zwei Zollagenten beschäftigen oder deren Einsatz sicherstellen müssen. Alternativ können die Unternehmen einen Vertrag mit einem Zollagenturbüro abschließen, der mindestens zwei Zollagenten abdeckt.

Die Verordnung tritt 90 Tage nach ihrem Veröffentlichungsdatum in Kraft.