Gilt für Steuern und Gebühren: Neubewertungsrate steht fest

Nach der Veröffentlichung der Inflationsdaten für Oktober durch das TÜİK wurde die Neubewertungsrate, die 2026 auf Steuern und Gebühren angewendet wird, auf 25,49 Prozent festgelegt.

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Mit der Bekanntgabe der Inflationsstatistik für Oktober durch das Türkische Statistikinstitut (TÜİK) steht nun auch die Neubewertungsrate fest, die der Staat als Grundlage für die Anpassung von Steuern und Gebühren heranzieht. Den veröffentlichten Zahlen zufolge liegt der für das Jahr 2026 geltende Satz bei 25,49 Prozent.

Dieser Satz bedeutet eine Erhöhung in zahlreichen Bereichen, von Pass- und Führerscheingebühren über die Kfz-Steuer bis hin zu Einkommensteuerklassen und verschiedenen Bußgeldern.

DER PRÄSIDENT HAT DIE BEFUGNIS, DEN SATZ ZU ÄNDERN

Gemäß dem Steuerverfahrensgesetz ist der Präsident befugt, die bekannt gegebene Neubewertungsrate um bis zu 50 Prozent zu senken oder um bis zu 50 Prozent zu erhöhen. Daher kann der endgültig anzuwendende Erhöhungssatz durch eine Entscheidung des Präsidenten auf ein anderes Niveau angepasst werden.

WIE WIRD DIE NEUBEWERTUNGSRATE BERECHNET?

Die Grundlage der Neubewertungsrate sind die vom TÜİK veröffentlichten Daten zum Erzeugerpreisindex (Yİ-ÜFE). Dieser Satz, der jedes Jahr im November bekannt gegeben wird, basiert auf dem Durchschnitt des Anstiegs des Yİ-ÜFE in den 12 Monaten bis Ende Oktober des Jahres.