Gründungsgenehmigungen für zwei Investmentbanken widerrufen
Die Gründungsgenehmigungen für die SLM Yatırım Bankası A.Ş. und die Asır Yatırım Bankası A.Ş., die im Bankensektor tätig werden sollten, wurden durch einen im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss widerrufen.
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Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat ihre Entscheidung über den Widerruf der Genehmigungen für zwei Institute im Bereich des Investmentbankings öffentlich bekannt gegeben. Mit diesem Beschluss wurde der Start der Bankgeschäfte der SLM Yatırım Bankası A.Ş. und der Asır Yatırım Bankası A.Ş. unterbunden.
Dem von der BDDK veröffentlichten Beschluss zufolge wurde die Genehmigung für die SLM Yatırım Bankası A.Ş. nach einer Prüfung gemäß dem entsprechenden Absatz von Artikel 11 des Bankengesetzes Nr. 5411 widerrufen. In der Entscheidung heißt es: „In der Sitzung des Gremiums vom 12.03.2026 wurde nach Prüfung des Schreibens vom 18.12.2025 mit der Nummer E-20008792-101.01.01-175564 sowie dessen Anlagen beschlossen, die mit dem Beschluss des Gremiums vom 04.05.2023 mit der Nummer 10594 erteilte Gründungsgenehmigung für die SLM Yatırım Bankası A.Ş. gemäß Artikel 11 Absatz (d) des Bankengesetzes Nr. 5411 zu widerrufen.“
In ähnlicher Weise wurde mitgeteilt, dass auch für die Asır Yatırım Bankası A.Ş. nach durchgeführten Prüfungen der Widerruf der Gründungsgenehmigung beschlossen wurde. In der Entscheidung heißt es dazu: „In der Sitzung des Gremiums vom 12.03.2026 wurde nach Prüfung des Schreibens vom 11.03.2026 mit der Nummer E-20008792-101.01.01-18411 sowie dessen Anlagen beschlossen, die mit dem Beschluss des Gremiums vom 23.03.2023 mit der Nummer 10541 erteilte Gründungsgenehmigung für die Asır Yatırım Bankası A.Ş. unter Wahrung der Bestimmungen des türkischen Handelsgesetzbuches gemäß Artikel 11 Absatz (c) des Bankengesetzes Nr. 5411 zu widerrufen.“