Handelsministerium gibt bekannt: Neue Ära für Gebrauchtwagen hat begonnen
Das Handelsministerium hat das Inkrafttreten der Verordnung über den Handel mit Kraftfahrzeugen bekannt gegeben. Demnach ist die Nutzung des sicheren Zahlungssystems bei Verkäufen von gebrauchten Kraftfahrzeugen für alle Beteiligten nun verpflichtend.
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Das Handelsministerium hat bekannt gegeben, dass die Nutzung des sicheren Zahlungssystems bei Verkäufen von gebrauchten Kraftfahrzeugen für alle Beteiligten verpflichtend geworden ist.
Um bei Bestellungen mit Teilzahlungen Nachteile für Käufer zu vermeiden, wurde die Verpflichtung zur Ausstellung eines Bestellformulars eingeführt.
Der autorisierte Händler darf ohne die Ausstellung dieses Formulars keine Zahlungen vom Käufer verlangen, muss das Fahrzeug, für das eine Anzahlung geleistet wurde, innerhalb von 45 Tagen an den Käufer übergeben und darf bis 7 Tage vor der Fahrzeugübergabe keine Anzahlung entgegennehmen, die 10 Prozent des Verkaufspreises übersteigt.