Handelsministerium verhängt 230 Millionen TL Bußgeld gegen 40 E-Commerce-Unternehmen

Das Handelsministerium hat im ersten Halbjahr 2024 Verwaltungsstrafen in Höhe von 230 Millionen TL gegen 40 E-Commerce-Unternehmen verhängt.

12punto

In einer Erklärung des Handelsministeriums heißt es: "Der Fernabsatz, dessen Anteil und Bedeutung im Einzelhandel stetig zunehmen, ist aufgrund seiner einfachen, schnellen und praktischen Art des Einkaufens für Verbraucher unverzichtbar geworden. Gleichzeitig macht das Fehlen der Möglichkeit, die vertragsgegenständlichen Produkte physisch zu sehen und zu prüfen, sowie der fehlende persönliche Kontakt zum Verkäufer die Verbraucher anfälliger für Missbrauch. Aus diesem Grund sind die vollständige und korrekte Information der Verbraucher sowie ihre Rechte auf Widerruf des Vertrages und auf Lieferung der Produkte bei diesen Einkäufen von großer Bedeutung; diese Aspekte sind durch die Verordnung über Fernabsatzverträge abgesichert."

In der Erklärung wurden folgende Informationen gegeben:

'BEI THEMEN, IN DENEN SICH VERBRAUCHERBESCHWERDEN HÄUFEN...'

"In diesem Rahmen wurden im Jahr 2024 aufgrund von Verbraucherbeschwerden, die bei unserem Ministerium eingegangen sind, zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher Untersuchungen und Audits durch unser Ministerium durchgeführt. Dabei lag der Schwerpunkt insbesondere auf Themen, bei denen sich Verbraucherbeschwerden häufen: Stornierungen von Bestellungen ohne Wissen und Zustimmung des Verbrauchers mit der Begründung, das Produkt sei nicht auf Lager; die Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lieferfristen für gekaufte Produkte; sowie die nicht fristgerechte Rückerstattung des Kaufpreises bei Verträgen, die von Verbrauchern aufgrund der Nichteinhaltung dieser Fristen gekündigt wurden. In diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2024 42 Unternehmen geprüft; gegen 40 Unternehmen, bei denen Verstöße gegen die Gesetzgebung festgestellt wurden, wurden Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt rund 230 Millionen Türkischen Lira verhängt.

Darüber hinaus wurden zusätzlich zu den Prüfberichten 7 Ermittlungsberichte erstellt und an die zuständigen Staatsanwaltschaften übermittelt, um die Aktivitäten von 7 Unternehmen im Rahmen des Betrugstatbestands gemäß den Artikeln 157 und 158 des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 zu bewerten.

Wie bisher wird unser Ministerium auch in Zukunft im Rahmen des Gesetzes Nr. 6502 und der Verordnung über Fernabsatzverträge wirksame, intensive und flächendeckende Kontrollen durchführen, um Verbraucherrechte zu schützen und unlauteren Wettbewerb zu verhindern."