Höchstdeckungssumme der obligatorischen Erdbebenversicherung wird verdoppelt

Die Höchstdeckungssumme der obligatorischen Erdbebenversicherung wurde mit Wirkung zum 1. Januar verdoppelt und auf 1 Million 272 Tausend TL angehoben.

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Nach Angaben der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für Versicherungen und private Altersvorsorge (SEDDK) wurden im Rahmen des Kommuniqués über den Tarif und die Anweisungen zur obligatorischen Erdbebenversicherung, das jährlich gemäß Artikel 13 des Katastrophenversicherungsgesetzes Nr. 6305 aktualisiert wird, die Quadratmeterpreise für die Berechnung der Versicherungssumme unter Berücksichtigung der veränderten Bedingungen in der Versicherungs- und Baubranche sowie der Wiederaufbaukosten neu festgelegt.

Die Behörde aktualisiert die Prämien und Deckungssummen monatlich inflationsbereinigt, um die Interessen der Anspruchsberechtigten angesichts der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu schützen und einen Wertverlust im Laufe des Jahres zu verhindern; zudem wurden die Tarifraten angepasst.

In diesem Zusammenhang wurde auch die Höchstdeckungssumme aktualisiert und von 640 Tausend TL auf 1 Million 272 Tausend TL angehoben. Der für die Berechnung der Versicherungssumme maßgebliche Quadratmeterpreis wurde für Stahlbetonbauten von 3 Tausend 16 TL auf 6 Tausend TL und für andere Gebäude von 2 Tausend 80 TL auf 4 Tausend TL erhöht.

Mit einer im Dezember von der SEDDK vorgenommenen Regelung wurde zudem festgelegt, dass die Prämien für die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung ab Mai 2024 auf Basis des Schadenskostenindex aktualisiert werden.

35 MILLIARDEN LIRA AN VERSICHERTE AUSGEZAHLT

In der Türkei erreichte die Anzahl der Policen für die obligatorische Erdbebenversicherung im Jahr 2023 11,7 Millionen (eine Versicherungsquote von 59 Prozent), während im Rahmen der obligatorischen Erdbebenversicherung nach den Erdbeben von Kahramanmaraş am 6. Februar bisher etwa 35 Milliarden TL an die Versicherten ausgezahlt wurden.

Mit der neuen Tarifregelung wird die SEDDK die Versicherten in schwierigen Zeiten, die durch Erdbeben entstehen können, weiterhin noch stärker unterstützen.

Gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten Kommuniqué der SEDDK zur Änderung des Kommuniqués über den Tarif und die Anweisungen zur obligatorischen Erdbebenversicherung wurden die Mindestprämienbeträge für die obligatorische Erdbebenversicherung je nach Risikogruppe von der ersten bis zur siebten Gruppe auf mindestens 979 TL, 869 TL, 739 TL, 693 TL, 521 TL, 370 TL bzw. 252 TL aktualisiert. Die neuen Beträge gelten ab dem 1. Januar 2024.

Im Rahmen des Kommuniqués werden die für die Berechnung der Versicherungssumme maßgeblichen Quadratmeterpreise jeden Monat um die vom Türkischen Statistischen Institut (TÜİK) für den Vormonat bekannt gegebene monatliche Rate des Erzeugerpreisindex (Inland, Basisjahr 2003=100) erhöht. Sollte die bekannt gegebene Rate unter Null liegen, wird dieser Wert als Null angesetzt.