IBAN-Kontrollen durch das Finanzministerium: Strafen für Vermieter und Mieter drohen!
Das Finanzministerium hat eine umfassende Untersuchung gegen nicht deklarierte Mietzahlungen eingeleitet. Sowohl Vermieter als auch Mieter könnten aufgrund von Zahlungen, die nicht über Banken abgewickelt werden, mit empfindlichen Strafen belegt werden.
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Der jüngste Anstieg der Mietpreise hat einige Vermieter dazu veranlasst, verschiedene Methoden zur Steuervermeidung zu erproben. Dies hat die Aufmerksamkeit des Finanzministeriums auf sich gezogen, das aufgrund von Beschwerden detaillierte Untersuchungen eingeleitet hat. Durch die Überprüfung von Grundbuchdaten und Bankkonten sollen nicht deklarierte Mieteinnahmen aufgedeckt werden.
PFLICHT ZUR ZAHLUNG ÜBER PTT UND BANKEN BEI MIETZAHLUNGEN ÜBER 500 TL
Die neuen Regelungen betreffen nicht nur Vermieter, sondern auch Mieter. Bei Wohnungsmieten ist es nun, wie bereits bei Gewerbeimmobilien, verpflichtend, Mietzahlungen über 500 TL über eine Bank oder die PTT abzuwickeln. Andernfalls drohen beiden Parteien ernsthafte Strafen. Experten weisen darauf hin, dass Mieter ihre Zahlungen zwingend über Banken oder die PTT tätigen müssen, da sie sonst mit Sanktionen rechnen müssen.
Im Rahmen des im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Gesetzes wird gegen jeden, der Mietzahlungen bar leistet oder entgegennimmt, ein spezielles Bußgeld wegen Unregelmäßigkeiten verhängt. Diese Strafe beträgt 10 Prozent des Mietbetrags und wurde auf mindestens 5.000 TL festgelegt. Die Obergrenze für dieses Bußgeld innerhalb eines Kalenderjahres kann bis zu 20 Millionen TL erreichen. Mit diesen Maßnahmen hat das Finanzministerium seinen Kampf gegen nicht deklarierte Mietzahlungen weiter verschärft.