Im Amtsblatt verkündet: Entscheidung über den Import bestimmter Telefonteile bekannt gegeben
Es wurde beschlossen, eine Überwachung für den Import bestimmter Telefonkomponenten und -teile einzuführen.
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Das Kommuniqué des Handelsministeriums zur Anwendung der Überwachung bei Importen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit dem Kommuniqué wurden die Grundsätze für die künftige Überwachungspraxis beim Import bestimmter Telefonkomponenten und -teile, wie Antennen und Hauptplatinen, festgelegt.
Demnach wird für "Antennen aller Art und Antennenreflektoren; deren Komponenten und Teile (nur solche, die zu Telefongeräten gehören)" eine Überwachungsgebühr von 5 Dollar pro Stück, für "Andere (nur solche, die zu Telefongeräten gehören und auf denen mindestens eine Komponente bestückt ist (einschließlich Hauptplatinen))" 100 Dollar pro Stück, für "Andere (sonstige Komponenten und Teile für Telefongeräte)" 5 Dollar pro Stück und für als "Andere" definierte Waren 35 Dollar pro Stück erhoben.
Die Bestimmungen dieses Kommuniqués finden keine Anwendung auf den Import von Komponenten und Teilen, die für die Produktion von Smartphones bestimmt sind und sich in vollständig zerlegtem Zustand befinden.
Die genannten Waren können nur mit einem von der Generaldirektion für Importe ausgestellten Überwachungszertifikat importiert werden.
Das Kommuniqué tritt in 30 Tagen in Kraft.
Das Zoll-Kommuniqué des Ministeriums zu Tarif- und Klassifizierungsentscheidungen wurde ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Mit dem Kommuniqué wird angestrebt, die von der Europäischen Kommission getroffenen Entscheidungen zur Klassifizierung bestimmter Waren an die türkische Gesetzgebung anzupassen.