Im Amtsblatt veröffentlicht: Änderung des Mindestbetrags für die MwSt.-Rückerstattung
Eine neue Ära bei der Steuerrückerstattung beginnt. Laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss wurde der Mindestbetrag, ab dem Steuerpflichtige einen Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung stellen können, von 2.000 Lira auf 10.000 Lira angehoben. Die Regelung tritt ab April in Kraft.
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Die Untergrenze für Anträge auf Mehrwertsteuerrückerstattung durch Steuerpflichtige wurde angehoben. Gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret wurde der Mindestbetrag für Anträge bei erstattungsfähigen Transaktionen von 2.000 Lira auf 10.000 Lira erhöht.
Die neue Regelung gilt für Transaktionen, die ab April getätigt werden.