Im Amtsblatt veröffentlicht: Ära der Mietzahlungen in bar endet
Gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten allgemeinen Kommuniqué zur Einkommensteuer ist es für Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien nun verpflichtend, Mietzahlungen ausschließlich über Banken, die PTT oder spezielle Finanzinstitute abzuwickeln. Mit dieser Entscheidung endet die Ära der Mietzahlungen in bar.
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Die Entscheidung des Ministeriums für Schatz und Finanzen zum allgemeinen Kommuniqué zur Einkommensteuer wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Demnach wurde für Eigentümer, die Wohnungen oder Gewerbeflächen vermieten, die Pflicht eingeführt, Mietzahlungen über Banken, die PTT oder spezielle Finanzinstitute einzuziehen.
STRAFEN FÜR BARZAHLUNGEN
Nach der neuen Regelung können gegen Eigentümer und Mieter, die weiterhin Mieten in bar abwickeln, Strafmaßnahmen verhängt werden. Demnach wird für jeden einzelnen Vorgang, bei dem die Miete nicht über eine Bank eingezogen wird, eine Strafe in Höhe von 10 Prozent des Mietbetrags gegen sowohl den Vermieter als auch den Mieter verhängt.