Im Amtsblatt veröffentlicht: Bankpflicht-Limit für Zahlungen ab 7.000 TL angehoben

Mit einer im Amtsblatt veröffentlichten Änderung des allgemeinen Kommuniqués zum Steuerverfahrensgesetz wurden die Grenzwerte für Inkasso und Zahlungen erhöht.

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Das vom Ministerium für Schatz und Finanzen, der Steuerbehörde, erstellte Kommuniqué zur Änderung des allgemeinen Kommuniqués zum Steuerverfahrensgesetz wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Demnach wurde die Verpflichtung, Inkasso- und Zahlungsvorgänge für Verbraucher und Unternehmen über Banken und Finanzinstitute abzuwickeln, von 7.000 TL auf 30.000 TL angehoben.