Im Amtsblatt veröffentlicht: BDDK entzieht Kasa Katılım Bankası AŞ die Zulassung

Die Entscheidung der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK), die Gründungsgenehmigung der Kasa Katılım Bankası AŞ zu widerrufen, da diese innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen keinen gültigen Antrag auf Betriebserlaubnis bei der Behörde eingereicht hatte, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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Laut dem Beschluss der BDDK, der in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht wurde, wurde die der Kasa Katılım Bankası AŞ am 7. Juli 2022 erteilte Gründungsgenehmigung widerrufen.

Im Amtsblatt wurden folgende Ausführungen gemacht:

"In der Sitzung des Gremiums vom 19.10.2023 wurde nach Prüfung des Schreibens vom 18.10.2023 mit der Nummer E-43890421-101.01.01-98277 sowie der dazugehörigen Anlagen beschlossen:

Da die Kasa Katılım Bankası AŞ, der mit Beschluss des Gremiums vom 07.07.2022 mit der Nummer 10263 eine Gründungsgenehmigung erteilt wurde, innerhalb der in Artikel 10 des Bankengesetzes Nr. 5411 sowie in Artikel 7 der Verordnung über genehmigungspflichtige Transaktionen von Banken und indirekte Beteiligungen festgelegten Fristen keinen gültigen Antrag auf Betriebserlaubnis gemäß Gesetz und Verordnung bei der Behörde eingereicht hat, wurde die Gründungsgenehmigung gemäß Artikel 11 Absatz (b) und (c) des Gesetzes widerrufen."