Im Amtsblatt veröffentlicht: BDDK erteilt einer Bank eine Betriebserlaubnis

Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat ihre Entscheidung zur Erteilung der Betriebserlaubnis für Ziraat Finansal Kiralama AŞ im Amtsblatt bekannt gegeben.

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Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat der Ziraat Finansal Kiralama AŞ eine Betriebserlaubnis erteilt.

Die Entscheidung der BDDK wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Der Entscheidung zufolge hat die Ziraat Finansal Kiralama AŞ nach der am 4. Juli 2024 erteilten Gründungsgenehmigung nun im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften auch die Betriebserlaubnis erhalten.

In der Entscheidung heißt es wie folgt:

"In der Sitzung des Gremiums vom 6. Februar 2025 wurde nach Prüfung des Schreibens vom 5. Februar 2025 mit der Nummer E-12509071-102.01.01-144017 und dessen Anlagen beschlossen, der Ziraat Finansal Kiralama AŞ, deren Gründung mit Beschluss des Gremiums vom 4. Juli 2024 mit der Nummer 10929 genehmigt wurde, im Rahmen von Artikel 7 des Gesetzes über Finanzleasing-, Factoring-, Finanzierungs- und Sparfinanzierungsgesellschaften Nr. 6361, den Absätzen (2) der Artikel 5 und 15 der Verordnung über die Gründungs- und Betriebsgrundsätze von Finanzleasing-, Factoring- und Finanzierungsgesellschaften sowie Absatz (2) des Artikels 57 des Kapitalmarktgesetzes Nr. 6362 eine Betriebserlaubnis zu erteilen."