Im Amtsblatt veröffentlicht: Bemessungsgrundlage für die Sonderverbrauchssteuer bei Elektroautos geändert!
Laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss wurde die Bemessungsgrundlage für die Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) bei Elektrofahrzeugen angepasst. Die Bemessungsgrundlage für Elektroautos mit einer Motorleistung von unter 160 Kilowatt, die einem ÖTV-Satz von 10 Prozent unterliegen, wurde von 1,25 Millionen Lira auf 1,45 Millionen Lira angehoben.
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Die Bemessungsgrundlage für Elektroautos mit einer Motorleistung von unter 160 Kilowatt (kW), die einem Sonderverbrauchssteuersatz (ÖTV) von 10 Prozent unterliegen, wurde von 1,25 Millionen Lira auf 1,45 Millionen Lira angehoben.
Der entsprechende Präsidialbeschluss wurde im Amtsblatt (Resmi Gazete) veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Mit dem Beschluss wurde die für den ÖTV-Satz maßgebliche Bemessungsgrundlage für Personenkraftwagen, die ausschließlich über einen Elektromotor mit einer Leistung von unter 160 kW verfügen, geändert.
Durch die Entscheidung wurde die Bemessungsgrundlage für die genannten Fahrzeuge, die dem ÖTV-Satz von 10 Prozent unterliegen, von 1,25 Millionen Lira auf 1,45 Millionen Lira erhöht.
Den vorliegenden Informationen zufolge soll damit erreicht werden, dass Fahrzeuge, die ausschließlich über einen Elektromotor verfügen und in den genannten Schwellenwert fallen, zu geringeren Kosten zugänglich gemacht werden.
Mit dieser Regelung soll die Nachfrage von konventionell betriebenen Fahrzeugen hin zu emissionsfreien Fahrzeugen gelenkt und ein Beitrag zur Verringerung der Umweltverschmutzung geleistet werden.