Im Amtsblatt veröffentlicht: Gute Nachrichten für BAĞ-KUR-Versicherte mit Beitragsrückständen
BAĞ-KUR-Versicherte mit Beitragsrückständen sowie deren unterhaltsberechtigte Angehörige können bis zum Jahresende weiterhin Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.
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Der AKP-Vorsitzende und Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan hat ein Dekret unterzeichnet, das im Amtsblatt (Resmi Gazete) veröffentlicht wurde und eine wichtige Neuregelung für BAĞ-KUR-Versicherte mit Beitragsrückständen von mehr als 60 Tagen vorsieht. Dem Beschluss zufolge können BAĞ-KUR-Versicherte, deren Krankenversicherungsschutz aufgrund von Beitragsrückständen ausgesetzt wurde, sowie deren unterhaltsberechtigte Angehörige weiterhin Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.
Im Rahmen dieser Regelung kann das genannte Recht bis zum 31. Dezember 2026 genutzt werden.
WIRD JEDES JAHR ANGEWENDET
Diese Fristverlängerung, die BAĞ-KUR-Versicherte betrifft, erfolgt wie in den Vorjahren periodisch. Der Beschluss, der darauf abzielt, dass Versicherte mit Beitragsrückständen weiterhin Zugang zu Gesundheitsleistungen haben, tritt jedes Jahr durch die Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.