Im Amtsblatt veröffentlicht: Mindestgebührentarif für freiberufliche Buchhaltung für 2024 festgelegt
Der Mindestgebührentarif, der in diesem Jahr für freiberufliche Buchhaltungs-, Finanzberatungs- und vereidigte Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen angewendet wird, wurde bekannt gegeben.
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Der vom Ministerium für Schatz und Finanzen erstellte Tarif wurde im Amtsblatt veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Gemäß dem Mindestgebührentarif für freiberufliche Buchhaltung, Finanzberatung und vereidigte Wirtschaftsprüfung für das Jahr 2024 variieren die Kosten für die Buchführung zwischen 285 Lira und 6.497 Lira. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gründungsvorgängen können bis zu 8.082 Lira und für Änderungen bis zu 8.684 Lira berechnet werden.