Im Amtsblatt veröffentlicht: Mindesthaltbarkeitsdatum ersetzt Verbrauchsdatum bei Eiern

Um die Lebensmittelverschwendung bei Eiern zu reduzieren, wird die Kennzeichnung „Verbrauchsdatum“ auf den Etiketten von Konsumeiern durch „Mindesthaltbarkeitsdatum“ ersetzt.

12punto

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat eine wichtige Neuregelung zur Haltbarkeit von Konsumeiern eingeführt. Das „Kommuniqué zur Änderung des Türkischen Lebensmittelkodex-Kommuniqués über Eier“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist offiziell in Kraft getreten.

Mit der Änderung, die unter Berücksichtigung der EU-Vorschriften und der Bedürfnisse der Türkei ausgearbeitet wurde, wurden verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ergriffen. Die auffälligste Änderung besteht darin, dass die Angabe „Verbrauchsdatum“ auf den Verpackungen von Konsumeiern nun durch „Mindesthaltbarkeitsdatum“ ersetzt wird.

HALTBARKEIT VERLÄNGERT

Die Frist für den Weg des Eies vom Legedatum bis zum Verbraucher wurde von 21 auf 28 Tage verlängert. Nach Ablauf von 28 Tagen dürfen diese Eier jedoch nicht mehr als Konsumeier verkauft werden. Nach diesem Datum dürfen sie nur noch bei der Herstellung von Eiprodukten verwendet werden.

NEUE KRITERIEN FÜR „EXTRA FRISCH“

Für Konsumeier, die als „extra frisch“ eingestuft werden, wurden ebenfalls neue Regeln eingeführt. Die Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung muss innerhalb der ersten 4 Tage nach dem Legen abgeschlossen sein. Sollten diese Schritte nicht innerhalb von 10 Tagen erfolgen, dürfen die Produkte nicht mehr als Konsumeier, sondern nur noch in der industriellen Produktion verwendet werden.

DEFINITIONEN PRÄZISIERT

Die Definition von „Eiprodukt“ im Kommuniqué wurde an die EU-Gesetzgebung angepasst. Zudem wurde die Definition des „Luftraums“, der zur Bestimmung der Frische eines Eies verwendet wird, offiziell in das Kommuniqué aufgenommen.

KLARHEIT BEI EIERN DER KLASSE B

Die Formulierung „Eier der Klasse B werden in der Lebensmittelindustrie verwendet“ wurde im Kommuniqué präzisiert. In der neuen Fassung wurde sichergestellt, dass diese Eier ausschließlich als „an die Lebensmittelindustrie geliefert und dort verwendet“ definiert werden. Dadurch soll verhindert werden, dass sie im Einzelhandel für den menschlichen Verzehr angeboten werden.

DEFINITION DER FREILANDHALTUNG ÜBERARBEITET

Der Begriff „Freilandhaltung (free range)“ wurde vereinfacht, damit er für Verbraucher und Erzeuger leichter verständlich ist, und lautet nun „Zugang zum Freilandbereich (free range)“.

ÜBERGANGSFRIST EINGERÄUMT

Den bestehenden Betrieben wurde eine Frist bis zum 31. Dezember 2025 eingeräumt, um sich an die neuen Vorschriften anzupassen.

Das Ministerium erklärte, dass es seine gesetzgeberischen Arbeiten im Rahmen des Türkischen Lebensmittelkodex mit der gleichen Entschlossenheit fortsetzen werde, um den Zugang der Bevölkerung zu sicheren Lebensmitteln zu gewährleisten.