Im Amtsblatt veröffentlicht: Neubewertungsrate für 2023 auf 58,46 Prozent festgelegt
Laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Generalkommuniqué zum Steuerverfahrensgesetz wurde die Neubewertungsrate für dieses Jahr auf 58,46 Prozent festgesetzt.
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Das vom Finanzministerium der Republik Türkei, Abteilung für Einnahmenverwaltung, erstellte Generalkommuniqué zum Steuerverfahrensgesetz wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
In dem Kommuniqué wird darauf hingewiesen, dass die Neubewertungsrate gemäß dem Steuerverfahrensgesetz dem durchschnittlichen Preisanstieg im inländischen Erzeugerpreisindex des Türkischen Statistischen Instituts im Oktober des Jahres, in dem die Neubewertung erfolgt (einschließlich Oktober), im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres entspricht und dass diese Rate vom Ministerium im Amtsblatt bekannt gegeben werden muss.
In diesem Rahmen wurde festgehalten, dass die Neubewertungsrate für das Jahr 2023 auf 58,46 Prozent festgelegt wurde.
In der Regelung wurde zudem mitgeteilt, dass bereits zuvor veröffentlichte Kommuniqués zu diesem Thema weiterhin in Kraft bleiben.
In den Gesetzen zu verschiedenen Steuern und Gebühren ist vorgesehen, dass die Beträge für Steuern, Gebühren und Bußgelder jedes Jahr um die Neubewertungsrate erhöht werden.