Im Amtsblatt veröffentlicht: ÖTV-Senkung für Plug-in-Hybridautos
Mit einem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss wurde eine ÖTV-Senkung für Plug-in-Hybridautos eingeführt. Durch die neue Regelung können Plug-in-Hybridfahrzeuge mit einer Reichweite von 70 km oder mehr je nach Kriterien für Hubraum und ÖTV-Bemessungsgrundlage von ÖTV-Sätzen zwischen 30 und 70 Prozent profitieren.
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Für Plug-in-Hybridautos wurde eine ÖTV-Senkung eingeführt.
Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Regelung wird eine Sonderverbrauchssteuer-Förderung (ÖTV) für Hybridfahrzeuge gewährt, die extern aufgeladen werden können und eine Reichweite von über 70 Kilometern aufweisen.
Für Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeuge, deren gewichtete kombinierte Kohlendioxidemission pro Kilometer unter 25 Gramm liegt und deren rein elektrische Reichweite 70 Kilometer oder mehr beträgt, gilt:
-Bei einem Motorhubraum von nicht mehr als 1600 cm3 und einer ÖTV-Bemessungsgrundlage von nicht mehr als 1.350.000 TL beträgt die ÖTV 30 Prozent,
-Bei einem Motorhubraum von nicht mehr als 1600 cm3 und einer ÖTV-Bemessungsgrundlage von mehr als 1.350.000 TL beträgt die ÖTV 60 Prozent,
-Bei Modellen mit einem Motorhubraum von mehr als 1600 cm3, aber nicht mehr als 1800 cm3, und einer ÖTV-Bemessungsgrundlage von nicht mehr als 1.350.000 TL wird eine ÖTV von 70 Prozent erhoben.