Im Amtsblatt veröffentlicht: Termine für Sonderzahlungen an Beschäftigte im öffentlichen Dienst stehen fest

Die Termine für die Sonderzahlungen an Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Jahr 2024 wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

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Die erste Hälfte der Sonderzahlung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst für das Jahr 2024 wird im Januar, die zweite Hälfte im April ausgezahlt.

Der Präsidialerlass, der die Termine für die Sonderzahlungen an Arbeitnehmer in Institutionen festlegt, die unter das Gesetz Nr. 6772 über zusätzliche Zahlungen an Arbeiter in staatlichen Betrieben und deren angeschlossenen Einrichtungen fallen, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Demnach wird die erste Hälfte der zusätzlichen Zahlung, die 2024 an die betroffenen Beschäftigten im öffentlichen Dienst geleistet wird, am 26. Januar und die zweite Hälfte am 5. April ausgezahlt. Für Arbeiter dieser Betriebe, die ausschließlich unter Tage in Bergbaubetrieben tätig sind, wird die gesamte zusätzliche Zahlung für das Jahr 2024 am 23. Dezember ausgezahlt.