Immobilienbesitzern wurde eine 5-Tage-Frist gesetzt! Wer sich nicht rechtfertigt, muss mit Strafen rechnen
Die türkische Finanzbehörde (GİB) hat zehntausenden Immobilienbesitzern, bei denen ein zu niedriger Kaufpreis im Grundbuch vermutet wird, eine offizielle Mitteilung zugestellt. Denjenigen, die in den letzten 5 Jahren Immobilien gekauft oder verkauft haben, wurde eine Frist von 5 Tagen eingeräumt, um eine Stellungnahme abzugeben. Es wurde mitgeteilt, dass bei einer fristgerechten Meldung Strafnachlässe gewährt werden, während bei einer Nichtbeachtung schwere Sanktionen drohen.
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Während im vergangenen Jahr in der gesamten Türkei 1 Million 688 Tausend 910 Wohnungen den Besitzer wechselten, wurden bei jedem Verkauf 4 Prozent des im Grundbuch angegebenen Wertes als Gebühr an das Ministerium für Schatz und Finanzen gezahlt. Die Höhe der Grundbuchgebühr hat im Laufe der Jahre dazu geführt, dass Käufer und Verkäufer sich darauf einigten, den Verkaufspreis niedriger anzugeben; die Kontrollen diesbezüglich wurden nun verschärft.
Die Finanzbehörde (GİB) hat im Rahmen des Kampfes gegen falsche Angaben im Grundbuch eine umfassende Untersuchung im ganzen Land eingeleitet. Mit den im Laufe des Januars vorbereiteten Mitteilungen wurden diejenigen, die in den letzten 5 Jahren Immobilien gekauft oder verkauft haben und deren Transaktionen als riskant eingestuft wurden, aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
SCHWERE SANKTIONEN BEI NICHTBEACHTUNG INNERHALB VON 5 TAGEN
Gemäß der jüngsten im Parlament verabschiedeten Regelung wurde die Strafe für Steuerhinterziehung bei unzulässigen Angaben in der Grundbucherklärung von 25 Prozent auf 100 Prozent erhöht. Mit dieser Änderung steht nun die Zahlung des Zweifachen der Differenz zwischen dem im Grundbuch angegebenen Betrag und dem tatsächlichen Verkaufspreis im Raum.
Immobilienbesitzern, die das Risiko hoher Strafen mindern wollen, wurde der Weg der „Reue“ offen gelassen. Personen, die von der GİB zur Erläuterung aufgefordert wurden, müssen keinen Steuerhinterziehungszuschlag zahlen, sofern sie innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung einen Antrag stellen.
Wer innerhalb dieser Frist zugibt, eine unzulässige Erklärung abgegeben zu haben, muss lediglich die Differenz zwischen dem im Jahr des Verkaufs gemeldeten Betrag und dem tatsächlichen Betrag zuzüglich gesetzlicher Zinsen nachzahlen. Wer die Frist verpasst, verliert das Recht auf Strafnachlass und straffreie Zahlung.