Justizministerium greift durch: Schuldnern, die Vermögenswerte vor der Pfändung beiseiteschaffen, drohen harte Strafen
Das Justizministerium plant Änderungen am Zwangsvollstreckungsgesetz, um zu verhindern, dass Schuldner ihr Vermögen unrechtmäßig mindern. Mit diesen Änderungen sollen Freiheits- und Geldstrafen verschärft und strengere Maßnahmen gegen die unrechtmäßige Verfügung über bewegliche und unbewegliche Güter ergriffen werden.
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Das Justizministerium bereitet eine neue Regelung vor, um zu verhindern, dass Schuldner in böser Absicht ihr Vermögen mindern. In diesem Rahmen sollen durch Änderungen am Zwangsvollstreckungsgesetz die Strafen für Schuldner erhöht werden, die ihr Vermögen vorsätzlich verringern. Laut Informationen der regierungsnahen Zeitung Türkiye Gazetesi drohen Schuldnern, die ihr Vermögen vorsätzlich mindern, um Gläubiger zu schädigen, eine Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren sowie eine gerichtliche Geldstrafe von bis zu 3.000 Tagessätzen.
Im Gesetzentwurf werden Fälle wie die vollständige oder teilweise Veräußerung, Vernichtung oder Wertminderung von Vermögenswerten, die Übertragung auf Dritte durch Scheingeschäfte sowie die Abgabe unwahrer Schuldanerkenntnisse als vorsätzliche Vermögensminderung gewertet.
Damit diese Straftat geahndet werden kann, muss der Gläubiger eine vom Vollstreckungsbeamten ausgestellte endgültige Insolvenzbescheinigung vorlegen oder nachweisen, dass er seine Forderung nicht eintreiben konnte. Zudem ist für Personen, die Zubehörteile, die unter eine Immobilienpfandrecht fallen, aber nicht im Grundbuch eingetragen sind, in der Absicht aus der Immobilie entfernen, dem Gläubiger zu schaden, eine Freiheitsstrafe von zwei bis zu fünf Jahren sowie eine gerichtliche Geldstrafe von bis zu 3.000 Tagessätzen vorgesehen.