Kassationsgerichtshof fällt wegweisendes Urteil für Millionen Rentner
Die Kontosperrung für Rentner, die ihr Gehaltskonto aufgrund von Kreditverbindlichkeiten nicht zu einer anderen Bank für ein Bonusangebot übertragen konnten, wurde gerichtlich aufgehoben. Nach dem erstinstanzlichen Urteil und der Berufungsentscheidung hat der Kassationsgerichtshof (Yargıtay) den Einspruch der Bank zurückgewiesen und die Aufhebung der Kontosperrung endgültig bestätigt.
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Die Klage eines Rentners, der sein Gehaltskonto zu einer anderen Bank übertragen wollte, hat die Debatte darüber, ob Konten aufgrund von Kreditverbindlichkeiten gesperrt werden dürfen, vor Gericht gebracht. Am Ende des Rechtsstreits bestätigte der Kassationsgerichtshof das Urteil zugunsten des Rentners und machte die Aufhebung der Kontosperrung rechtskräftig.
WOLLTE GEHALT ÜBERTRAGEN, STIESS AUF SPERRUNG
Der klagende Rentner gab an, seine Rente seit langem über die **Ziraat Bankası Filiale Ankara Anıttepe** zu beziehen. Er erklärte, er habe sein Konto zu einer anderen Bank übertragen wollen, um von den Bonusangeboten privater Banken zu profitieren, sei jedoch aufgrund einer bestehenden Sperrung durch seine aktuelle Bank daran gehindert worden.
BANK FÜHRTE KREDITSCHULDEN ALS GRUND AN
Wie BirGün berichtet, teilte die Bank mit, dass auf dem Gehaltskonto aufgrund eines vom Rentner aufgenommenen Immobilienkredits eine Sperrung bestehe. Die Bankmitarbeiter informierten den Rentner darüber, dass diese Sperrung nicht aufgehoben werden könne, solange die Kreditschulden nicht vollständig beglichen seien.
Daraufhin reichte der Rentner Klage ein und argumentierte, dass die Übertragung des Gehaltskontos nicht durch eine Kontosperrung verhindert werden dürfe.
VERBRAUCHERGERICHT: KEINE SPERRUNG AUF RENTENKONTEN
Das zuständige 5. Verbrauchergericht in Ankara kam zu dem Schluss, dass eine vorab erteilte Zustimmung bei unpfändbaren Rechten, wie es bei Rentenzahlungen der Fall ist, nicht als gültig angesehen werden könne.
Das Gericht ordnete die Aufhebung der Kontosperrung an und entschied, dass das Hindernis für die Übertragung des Rentenkontos zu einer anderen Bank beseitigt werden müsse.
BERUFUNGSGERICHT UND KASSATIONSGERICHTSHOF BESTÄTIGEN URTEIL
Die Bank legte Berufung ein, doch die 3. Zivilkammer des Regionalgerichts Ankara befand das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts für rechtmäßig.
Der Fall gelangte daraufhin an die 11. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs. Die Kammer wies den Revisionsantrag der Bank zurück und bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts. Damit ist das Urteil zur Aufhebung der Kontosperrung auf Rentenkonten rechtskräftig.