Keine Änderungen bei den 2024 zu erhebenden Rundfunkgebühren für elektronische Geräte

Die Rundfunkgebühren für aus dem Ausland eingeführte elektronische Geräte wurden nicht geändert.

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Die Rundfunkgebühren, die im Jahr 2024 für Geräte wie Fernseher, Radios und Mobiltelefone erhoben werden, die nicht zu gewerblichen Importzwecken aus dem Ausland eingeführt werden, wurden nicht geändert.

Der entsprechende Präsidialerlass wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dem Beschluss zufolge bleiben die im Präsidialerlass von 2019 festgelegten Rundfunkgebühren in Euro für die genannten Produkte auch im kommenden Jahr gültig.

In diesem Rahmen werden Rundfunkgebühren in Höhe des Gegenwerts in Türkischen Lira erhoben: 8 bis 80 Euro für Fernseher, 1 bis 2 Euro für Radios, 18 Euro für Videogeräte, 9 bis 21 Euro für Kombigeräte mit Fernsehschwerpunkt, 7 Euro für Set-Top-Boxen und alle Arten von Satellitenempfängern, 1 bis 18 Euro für Kombigeräte mit Radioschwerpunkt, 2 bis 15 Euro für sonstige Geräte, die audiovisuelle Sendungen empfangen können, 20 Euro für Mobiltelefone und 10 Euro für Computer.