Konkordatsmeldungen reißen nicht ab: Riesen-Garnfabrik meldet Konkordat an
Die Yuvam İplik Sanayi ve Ticaret Limited Şirketi, die seit 22 Jahren im Bezirk Nilüfer in Bursa tätig ist, hat aufgrund finanzieller Schwierigkeiten einen Konkordatsantrag gestellt und vom Gericht eine vorläufige Frist von 3 Monaten erhalten.
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Yuvam İplik, das auf einer Fläche von 5.000 Quadratmetern in der Industriezone von Bursa Garne für Weberei, Strickerei, Trikotagen, Teppiche und Stickereien herstellt, ist nach finanziellen Engpässen in ein Konkordatsverfahren eingetreten.
Das 1. Handelsgericht erster Instanz in Bursa prüfte den Antrag des Unternehmens und erließ eine vorläufige Fristentscheidung, die die Übertragung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen des Unternehmens untersagt. Zudem darf das Unternehmen ohne gerichtliche Genehmigung keine Sicherheiten bestellen oder Bürgschaften eingehen.
Ab dem 16. Juli 2025 können gegen Yuvam İplik keine neuen Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren eingeleitet werden.
Gläubiger haben das Recht, beim Gericht eine Einspruchsschrift einzureichen. Die Entscheidung über die vorläufige Frist entfaltet gemäß Artikel 288/1 des türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes die Wirkungen einer endgültigen Frist, und in diesem Rahmen wurden einstweilige Verfügungen ausgesetzt.
Bevorrechtigte Forderungen und durch Pfandrechte gesicherte Schulden sind jedoch von diesen Maßnahmen ausgenommen.
Das Gericht hat Tuncay Şimşek zum Konkordatsverwalter ernannt. Şimşek wird die finanzielle Situation des Unternehmens prüfen und den Prozess engmaschig begleiten. Eine mögliche Verlängerung der vorläufigen Frist kann vom Gericht geprüft werden.