Konkordatsverfahren für Unternehmen eröffnet, das für Weltmarken produziert
Das Gericht hat für die Fore AŞ und verbundene Unternehmen, die im Jahr 2024 Exporte im Wert von 107 Millionen Dollar getätigt haben sollen, eine dreimonatige vorläufige Frist gewährt.
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Für die Fore AŞ, die in der Bekleidungs- und Textilbranche als Exporteur bekannt ist, hat das Konkordatsverfahren begonnen. Es wurde berichtet, dass das Unternehmen, das für weltweit bekannte Marken wie Armani produziert, aufgrund einer Verschlechterung seiner Finanzstruktur das Gericht angerufen hat.
Die Entscheidung des Unternehmens unter der Leitung von Selçuk Mehmet Kaya, Vorstandsmitglied der Istanbuler Vereinigung der Exporteure von Konfektionswaren (İHKİB), gehört zu den Entwicklungen, die in der Branche aufmerksam verfolgt werden. Es wurde mitgeteilt, dass die Fore AŞ im Jahr 2024 Exporte in Höhe von 107 Millionen Dollar realisiert hat.
Nach dem Antrag hat das Gericht für die Unternehmen und Selçuk Mehmet Kaya mit Wirkung zum 20. Juli 2026 eine dreimonatige vorläufige Frist festgesetzt. In diesem Zeitraum wird das Konkordatsverfahren zur Restrukturierung der Schulden der Unternehmen durchgeführt.
Zu den Antragstellern gehörten neben Selçuk Mehmet Kaya auch die Fore Uluslararası Pazarlama ve Ticaret A.Ş., die Perge Tekstil İşletmeleri A.Ş. sowie die TYH Uluslararası Tekstil Pazarlama Sanayi ve Ticaret A.Ş.
Für die Verwaltung des Prozesses wurden Prof. Dr. Hakan Taştan, Doç. Dr. Murat Oruç und Prof. Dr. Şeyma Çalışkan Çavdar als vorläufige Konkordatsverwalter bestellt. Mit der offiziellen Bekanntmachung am 21. Juli 2026 begann auch die gesetzliche Frist für die Gläubiger.