Kritische Entscheidung des Verfassungsgerichts: Neue Verpflichtungen für E-Commerce-Plattformen

Das Verfassungsgericht hat die Befreiung von E-Commerce-Plattformen aufgehoben, die bisher bei mangelhaften Produkten keine Haftung übernahmen. Mit dieser Änderung können E-Commerce-Seiten in Fällen, in denen der Verkäufer nicht erreichbar ist, direkt haftbar gemacht werden.

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Im türkischen E-Commerce-Sektor steht ein bedeutender Wandel bevor. Unternehmen, die als Vermittlungsplattformen wie Trendyol oder Hepsiburada fungieren und Zahlungen sowie Lieferungen im Namen der Verkäufer abwickeln, übernahmen bisher bei Insolvenz oder Unerreichbarkeit des Verkäufers keinerlei Haftung für mangelhafte Produkte. Wenn Verbraucher auf Probleme mit gekauften Produkten stießen, konnten sie über die Plattform lediglich den Verkäufer kontaktieren; in manchen Fällen war es jedoch unmöglich, Ansprüche gegen Verkäufer geltend zu machen, die untergetaucht waren oder ihr Geschäft eingestellt hatten.

Nach einem Verbraucherprozess, der 2026 in Ankara begann, wurden die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen vor das Verfassungsgericht gebracht. In einer Klage auf immateriellen Schadensersatz wegen eines mangelhaften Produkts, das online erworben wurde, wurde die Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regeln in Frage gestellt.

DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT ZWEI ZENTRALE ARTIKEL AUFGEHOBEN

Das Höchstgericht hat zwei wichtige Bestimmungen aufgehoben, die Vermittlungsdienstleister von den Verbraucherrechten bei mangelhaften Produkten befreiten. Dabei handelte es sich um Klauseln im Gesetz über den Schutz der Verbraucher sowie im Gesetz über die Regulierung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Es wurde betont, dass Plattformen nicht länger von der Haftung für den Inhalt von Produkten oder Dienstleistungen ausgenommen werden können. Die Entscheidung wurde mit Stimmenmehrheit getroffen; es gab lediglich eine Gegenstimme.

In der Gerichtsentscheidung wurde darauf hingewiesen, dass einige E-Commerce-Plattformen weit mehr als nur ein Kommunikationsmittel seien, da sie über detaillierte Informationen zu den Produkten verfügten und sogar den Verkauf sowie die Logistik direkt kontrollierten. Es wurde hervorgehoben, dass es die Verbraucherrechte und das Eigentumsrecht verletzen würde, wenn Plattformen, die eine solch aktive Rolle einnehmen, als völlig unverantwortlich eingestuft würden.

Zudem wurde festgestellt, dass die geltenden Gesetze das Gleichgewicht zwischen Verbraucher und Plattform zu Lasten des Verbrauchers verschoben hätten. Man kam zu dem Schluss, dass die rechtlichen Lücken, die insbesondere dann entstehen, wenn der Verkäufer nicht gefunden werden kann oder die Plattform verlassen hat, nicht mit den grundlegenden Verpflichtungen des Staates vereinbar seien.

Ein weiteres bemerkenswertes Detail ist, dass die Aufhebungsentscheidungen nicht sofort in Kraft treten. Um eine Gesetzeslücke zu vermeiden, wurde das Inkrafttreten auf neun Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 2. Juni 2026, also auf März 2027, verschoben. In dieser Zeit muss die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) ein Gesetz verabschieden, das die Haftung der Plattformen neu regelt.

Für Verbraucher wird in der neuen Ära ein bedeutender Vorteil entstehen. Sobald die gesetzliche Regelung in Kraft tritt, erhält der Verbraucher, der bei mangelhaften Produkten aus Online-Käufen den Verkäufer nicht erreichen kann, das Recht, sich direkt an die Plattform zu wenden. Dies wird insbesondere bei Käufen von kleinen Verkäufern eine große Erleichterung zugunsten der Verbraucher darstellen. Zudem wird erwartet, dass die Plattformen bei der Auswahl der Verkäufer und der Produktkontrolle sorgfältiger vorgehen.

Kurz gesagt: Ab März 2027 werden Käufer auf E-Commerce-Seiten über einen stärkeren rechtlichen Schutz verfügen. Im Sektor stehen mit den neuen Verpflichtungen bedeutende Veränderungen in den Beziehungen zwischen Plattformen und Verkäufern bevor.