Letzte Tage für die MTV-Zahlung

Der 30. November ist der letzte Termin für die Zahlung der zweiten Rate der zusätzlichen Kfz-Steuer. Bei Nichtzahlung fällt ein monatlicher Verzugszuschlag von 3,5 Prozent an.

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Der Präsidialbeschluss zur Neufestlegung des Verzugszinses für öffentliche Forderungen wurde gestern im Amtsblatt veröffentlicht.

Der Verzugszins für öffentliche Forderungen wurde auf 3,5 Prozent festgelegt. Für die Kfz-Steuer (MTV), die in diesem Jahr ausnahmsweise zweimal erhoben wird, sind es nur noch wenige Tage bis zur letzten Ratenzahlung.

Die Frist für die Zahlung der zweiten Rate endet am 30. November. Wenn die Zahlung nicht bis zum 30. November erfolgt, wird ein monatlicher Verzugszuschlag von 3,5 Prozent erhoben.