Letzter Aufruf für Steuer- und Sozialversicherungsschuldner: Wer die Frist verpasst, riskiert höhere Zinslasten

Wer die Antragsfrist für die Umstrukturierung öffentlicher Schulden verpasst, muss mit deutlich höheren Kosten rechnen. Bei einer Verzinsung von 39 statt 29 Prozent ergibt sich bei einer Schuld von 200.000 Lira über eine Laufzeit von 72 Monaten ein Kostenunterschied von bis zu 61.000 TL. Die Antragsfrist endet am 31. August.

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Für diejenigen, die ihre öffentlichen Schulden in Raten abbezahlen möchten, beginnt die letzte Phase der Antragsfrist. Die Anträge auf Umstrukturierung, insbesondere für Steuerschulden, aber auch für Bußgelder im Straßenverkehr, Studienkredite, sonstige öffentliche Forderungen und Sozialversicherungsbeiträge (SGK), enden am 31. August.

Der Steuerberater Mahmut Aydoğmuş erklärte gegenüber Kanal D, dass Schuldner bei einer Antragstellung innerhalb der Frist von erheblichen Vorteilen profitieren können. Aydoğmuş wies darauf hin, dass die Möglichkeit einer Ratenzahlung über bis zu 72 Monate mit einem Zinssatz von 29 Prozent bestehe und bei Schulden bis zu 10 Millionen Lira keine Sicherheiten verlangt würden.

BEI VERPASSTER FRIST STEIGEN DIE KOSTEN

Es wird darauf hingewiesen, dass der anzuwendende Zinssatz bei einer verpassten Frist von 29 auf 39 Prozent steigen könnte. Dieser Unterschied wirkt sich direkt auf die Gesamtkosten der Schuld aus.

Beispielsweise belaufen sich die Gesamtzinsen bei einer Steuerschuld von 200.000 Lira bei einer 72-monatigen Ratenzahlung mit 29 Prozent Zinsen auf 176.000 Lira. Somit erreicht die Gesamtzahlung 376.000 Lira. Bei einer Verzinsung derselben Schuld mit 39 Prozent steigen die Zinsen auf 237.000 Lira und die Gesamtzahlung auf 437.000 Lira. Der Unterschied zwischen den beiden Optionen beläuft sich somit auf 61.000 Lira.

Es wird betont, dass die Ratenlaufzeit nicht für jeden Antrag automatisch auf 72 Monate festgelegt wird, sondern nach einer Prüfung der individuellen Situation des Schuldners bestimmt wird. Wer einen genehmigten Antrag hat, muss die erste Rate bis zum 30. September begleichen.

Anträge können sowohl bei den zuständigen Finanzämtern als auch über das Digitale Finanzamt (Dijital Vergi Dairesi) und das E-Government-Portal (e-Devlet) eingereicht werden. Experten raten Schuldnern, nicht bis zum 31. August zu warten, um Rechtsverluste zu vermeiden und nicht mit einer höheren Zinslast konfrontiert zu werden.