Letzter Tag für die Zahlung der Grundsteuer ist morgen
Die für die zweite Rate der Grundsteuer von Immobilienbesitzern festgelegte Frist endet morgen. Zahlungen können bei den Gemeinden oder über das E-Government-Portal (e-Devlet) getätigt werden; bei Zahlungsverzug fallen Zinsen an.
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Die Frist für die zweite Rate der Grundsteuer, die jedes Jahr in zwei Raten gezahlt wird, endet morgen. Eigentümer von Gebäuden, Grundstücken und Gewerbeflächen müssen ihre Zahlungen innerhalb dieses Zeitraums leisten.
Steuerpflichtige können die Zahlung bei der Gemeinde vornehmen, in der die Immobilie registriert ist, oder die Online-Dienste der an das E-Government-System (e-Devlet) angeschlossenen Gemeinden nutzen. Sollten die Zahlungen nicht bis zum festgelegten Datum erfolgen, wird ein Verzugszins von monatlich 3,5 Prozent erhoben.
Rentner, die eine einzige Wohnung mit einer Bruttofläche von weniger als 200 Quadratmetern besitzen, Empfänger von Hinterbliebenenrenten, Menschen mit Behinderungen, Veteranen sowie Bürger ohne Einkommensnachweis sind von der Grundsteuer befreit. Diese Gruppen sind von der Steuerpflicht ausgenommen und müssen keine Zahlungen leisten.