Limit für Ratenzahlungen bei Steuer- und öffentlichen Schulden ohne Sicherheiten erhöht

Die Obergrenze für Ratenzahlungen bei öffentlichen Schulden, für die keine Sicherheiten erforderlich sind, wurde mit einer neuen Entscheidung von 250.000 TL auf 10 Millionen TL angehoben.

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Mit einem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret wurde eine wichtige Änderung bei der Ratenzahlung öffentlicher Schulden vorgenommen. Gemäß der jüngsten Entscheidung müssen Bürger und Unternehmen bei der Ratenzahlung ihrer öffentlichen Schulden bis zu einer Höhe von 10 Millionen TL keine Sicherheiten mehr hinterlegen.

Das Limit für Ratenzahlungen ohne Sicherheiten, das zuvor bei 250.000 TL lag, wurde mit der am 13. Juni in Kraft getretenen Regelung auf 10 Millionen TL aktualisiert. Das bedeutet, dass Schuldner, die einen Antrag bei der Einziehungsstelle stellen, bei Ratenzahlungen, die 10 Millionen TL nicht überschreiten, von der Umstrukturierung profitieren können, ohne Sicherheiten vorweisen zu müssen.

Sollte der betreffende Schuldbetrag 10 Millionen TL übersteigen, wird die Bedingung angewandt, dass für den übersteigenden Betrag eine Sicherheit in Höhe von 50 Prozent hinterlegt werden muss. Auf diese Weise bleibt auch bei der Umstrukturierung von Schulden in großer Höhe ein gewisser Sicherungsmechanismus erhalten.

Wirtschaftskreise weisen darauf hin, dass diese Änderung insbesondere dazu beitragen wird, die finanzielle Belastung von Unternehmen zu verringern und den Cashflow positiv zu beeinflussen. Es wird erwartet, dass die neue Regelung den Steuerzahlern, die ihre Schulden umstrukturieren möchten, Erleichterungen verschafft.