Machen Sie sich auf „Schock“-Rechnungen gefasst: Neue Stromverordnung im Amtsblatt veröffentlicht

Der Vorsitzende der Kammer der Elektroingenieure (EMO), Mahir Ulutaş, erklärte, dass die im Amtsblatt veröffentlichte neue jährliche Stromverbrauchsgrenze von 5.000 kWh zu niedrig angesetzt sei und daher für viele Haushalte mit hohen Stromrechnungen zu rechnen sei.

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Mit einer neuen, im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wird ab dem 1. Januar 2025 für Haushaltskunden eine jährliche Stromverbrauchsgrenze von 5.000 Kilowattstunden (kWh) eingeführt.

Für den Verbrauch oberhalb dieser Grenze werden keine Subventionen mehr gewährt, wie sie sonst für Gewerbebetriebe gelten. Einige Einrichtungen wie Moscheen, Cem-Häuser und AFAD-Unterbringungszentren sind von dieser Regelung ausgenommen.

Wie die Zeitung BirGün berichtet, sagte der Vorsitzende der Kammer der Elektroingenieure (EMO), Mahir Ulutaş, dass die neue Grenze insbesondere Familien betreffen werde, die monatlich durchschnittlich 417 kWh verbrauchen. Ulutaş erklärte, dass die Bürger aufgrund der an der Börse schwankenden Strompreise und der zusätzlichen Gebühren für den Unterstützungsmechanismus für erneuerbare Energien (YEKDEM) nicht im Voraus abschätzen könnten, wie hoch ihre Kosten ausfallen werden.

Ulutaş betonte, dass die Regelung nicht dem öffentlichen Interesse diene, und kündigte an, dass die EMO rechtliche Schritte einleiten und Klage einreichen werde. Energieminister Alparslan Bayraktar hingegen argumentierte, dass die Regelung die Kosten nur auf eine bestimmte Einkommensgruppe umlege. Ulutaş betonte jedoch, dass die jährliche Grenze von 5.000 kWh zu niedrig sei und daher die Wahrscheinlichkeit hoch sei, dass viele Haushalte mit hohen Rechnungen konfrontiert werden.