Mieter gewinnt Räumungsklage wegen Eigenbedarfs
Ein Mieter, der seit 10 Jahren in einer Wohnung in Istanbul lebt, hat nach dem Verkauf der Immobilie die vom neuen Eigentümer eingereichte Räumungsklage gewonnen.
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Nach Angaben der Anwältin des Mieters, Gizem Gonce, sah sich der Mieter, der seit 10 Jahren in einer Istanbuler Wohnung lebt, nach dem Verkauf der Immobilie mit einer Abmahnung konfrontiert.
Gonce erklärte gegenüber Milliyet.com.tr Folgendes:
„Wenn die Person, die das Haus gekauft hat, innerhalb eines Monats dort einziehen möchte, muss sie eine Abmahnung schicken. Da mein Mandant, der Mieter, keine für ihn geeignete Wohnung finden konnte, ist er nicht ausgezogen.
Daraufhin reichte der neue Eigentümer eine Räumungsklage ein. Der Grund für die Klage war der Eigenbedarf. Er argumentierte: ‚Ich habe kein eigenes Haus und möchte hier wohnen, weil das neu gekaufte Haus in der Nähe der Schule meiner Kinder liegt.‘
In diesem Räumungsprozess hat der Richter die Zeugen angehört, auch die Zeugen der Gegenseite. Der entscheidende Punkt hierbei war, dass der neue Eigentümer in ganz Istanbul über 5 weitere Wohnungen verfügt und sich in all diesen Wohnungen Mieter befinden, weshalb das Gericht die Räumung der Wohnung nicht anordnete.
Obwohl das Haus in der Nähe der Schule seiner Kinder liegt, wurde untersucht, warum der Eigentümer ‚die anderen Mieter nicht kündigt, sondern den Mieter aus dem neu gekauften Haus entfernen will‘. Da das Gericht die vorgebrachten Aussagen als nicht aufrichtig und nicht realistisch einstufte, entschied es gegen die Räumung, und unser Mandant konnte in seiner Wohnung bleiben.
Normalerweise entscheiden Richter bei Räumungsklagen wegen Eigenbedarfs fast immer zugunsten der Räumung. Sie gehen davon aus, dass tatsächlich ein Bedarf besteht. Doch in solchen Verfahren muss der Bedarf aufrichtig sein und bewiesen werden.
Daher ist der wichtigste Punkt bei Mietrechtsstreitigkeiten, auf den auch Käufer neuer Immobilien achten sollten, folgender: Wenn Sie triftige Gründe haben, tatsächlich in der Wohnung zu leben, und keine andere Immobilie besitzen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie Räumungsklagen gewinnen. Wenn sie dies jedoch nur als Vorwand nutzen, um den Mieter loszuwerden, akzeptieren die Gerichte dies nicht und schützen den Mieter.“