Mietsteigerungsrate für September 2026 wird am 3. September bekannt gegeben: Erwartung liegt bei 30,98 Prozent

Die vom türkischen Statistikamt TÜİK am 3. September bekannt zu gebende Inflationsrate für August wird die Obergrenze für Mietanpassungen bei Wohnungen und Gewerbeimmobilien im September festlegen.

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Der Countdown für die im September geltende Mietsteigerungsrate bei Wohnungen und Gewerbeimmobilien hat begonnen. Die Inflationsdaten für August, die die Obergrenze für Mieterhöhungen bestimmen, werden vom Türkischen Statistikamt (TÜİK) am Donnerstag, den 3. September, um 10.00 Uhr bekannt gegeben.

Die Mietsteigerungsrate wird auf Basis des 12-Monats-Durchschnitts des VPI berechnet.

Bei der Berechnung der Mietsteigerung wird der 12-Monats-Durchschnitt des Verbraucherpreisindex (VPI) zugrunde gelegt. Daher wird die von TÜİK bekannt zu gebende August-Inflation die Obergrenze festlegen, die für Mietverträge gilt, die im September verlängert werden.

ERWARTUNG LIEGT BEI 30 PROZENT

Sollte die Inflation im August laut Markterwartungen bei monatlich 1,44 Prozent liegen, wird für die Mietsteigerungsrate im September ein Rückgang gegenüber dem Vormonat erwartet. Es wird prognostiziert, dass der Wert, der im Vormonat bei 31,90 Prozent lag, im September auf etwa 30 Prozent sinken könnte.

Der endgültige Satz wird nach Bekanntgabe der August-Inflation feststehen.

In den Berechnungen, die auf diesem Szenario basieren, wird für September 2026 eine Mietsteigerungsrate von etwa 30,98 Prozent erwartet. Der endgültige Satz wird jedoch erst mit der Veröffentlichung der TÜİK-Daten feststehen.

Die Obergrenze für Mietsteigerungen wird auf dem Wohnungsmarkt von Mietern und Vermietern genau beobachtet.

Der bekannt zu gebende Satz ist für Mieter und Vermieter, deren Mietverträge im September auslaufen, von Bedeutung. Auch für Gewerbeimmobilien wird derselbe Datensatz für die Mietanpassung herangezogen.

Die Mietsteigerungsrate für September wird am 3. September feststehen.

Nachdem TÜİK die Inflationsdaten bekannt gegeben hat, wird auch die offizielle Obergrenze für Mietsteigerungen im September der Öffentlichkeit mitgeteilt.