Mindestgebührentarif für freiberufliche Buchhalter für 2025 festgelegt
Der für das Jahr 2025 geltende Mindestgebührentarif für freiberufliche Buchhalter, Finanzbuchhalter und vereidigte Wirtschaftsprüfer wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
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Der Mindestgebührentarif, der im Jahr 2025 für Dienstleistungen in der freiberuflichen Buchhaltung und Finanzbuchhaltung angewendet wird, wurde festgelegt.
Der vom Ministerium für Schatz und Finanzen erstellte neue Tarif wurde im Amtsblatt veröffentlicht und tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Gemäß dem neuen Tarif variieren die Gebühren für Buchhaltungsdienstleistungen zwischen 411 TL und 9.351 TL.
Darüber hinaus können für Gründungsvorgänge bis zu 11.632 TL und für Änderungsvorgänge bis zu 12.498 TL an Gebühren erhoben werden.