Mindestlohngespräche beginnen im Dezember

Die Mindestlohnkommission wird Anfang Dezember zusammenkommen, um den Mindestlohn für das Jahr 2026 festzulegen. In diesem Jahr werden jedoch keine Arbeitnehmervertreter an der Sitzung teilnehmen.

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Die Mindestlohnkommission wird in der ersten Dezemberwoche zusammenkommen, um den Mindestlohn für das Jahr 2026 festzulegen. Die Kommission setzt sich aus Vertretern des Türkischen Gewerkschaftsbundes (TÜRK-İŞ), des Arbeitgeberverbandes der Türkei (TİSK) sowie des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit zusammen. In diesem Jahr werden die Arbeitnehmervertreter jedoch nicht am Verhandlungstisch sitzen.

ARBEITNEHMERVERTRETER NICHT AM VERHANDLUNGSTISCH

TÜRK-İŞ und HAK-İŞ haben erklärt, dass sie nicht an den Sitzungen teilnehmen werden, solange keine Änderungen an der Struktur der Kommission vorgenommen werden. Der Vorsitzende von TÜRK-İŞ, Ergün Atalay, betonte, dass sie der Kommission so lange fernbleiben werden, bis eine faire Regelung getroffen wird. Auch der Vorsitzende von HAK-İŞ, Mahmut Arslan, gab eine ähnliche Erklärung ab und bestätigte, dass sie in Gesprächen mit TÜRK-İŞ die Entscheidung zur Nichtteilnahme bekräftigt hätten.

ERKLÄRUNGEN VON MINISTER IŞIKHAN

Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, betonte, dass die Kommission im Dezember tagen werde und es oberste Priorität sei, im Rahmen des sozialen Dialogs einen Konsens zwischen den Parteien zu erzielen. Işıkhan äußerte seine Zuversicht, dass ein Niveau festgelegt werde, das sowohl den Wohlstand der Arbeitnehmer als auch die Produktionskraft der Arbeitgeber schütze.

DERZEITIGER MINDESTLOHN

Der für das Jahr 2025 festgelegte Mindestlohn beträgt für einen Arbeitnehmer netto 22.104 Lira und 67 Kuruş. Die Gesamtkosten für den Arbeitgeber belaufen sich auf 30.621 Lira und 48 Kuruş. Der neue Mindestlohn soll bis zum 31. Dezember festgelegt werden und zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

ZEITPLAN WIRD BEI DER ERSTEN SITZUNG FESTGELEGT

Bei der ersten Sitzung, die vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ausgerichtet wird, soll ein Zeitplan für den Ablauf des Prozesses erstellt werden. In den darauffolgenden Sitzungen werden Wirtschaftsdaten und die Erwartungen der Parteien bewertet. Es wird erwartet, dass die Kommission insgesamt vier Sitzungen abhalten wird.