Mindestlohn schrumpft bereits vor der Auszahlung um 2.068 TL

Laut den Daten von Türk-İş für Dezember liegt der zu Beginn des Jahres 2026 festgelegte Mindestlohn 2.068 TL unter der Hungergrenze. Die Kluft zwischen Hunger- und Armutsgrenze sowie dem Mindestlohn wird immer größer.

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Der ab Januar 2026 geltende Mindestlohn von 28.075 Lira erweist sich angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten als unzureichend. Den Ergebnissen der Dezember-Untersuchung des Türkischen Gewerkschaftsbundes (Türk-İş) zufolge ist die Hungergrenze – der Betrag, den eine vierköpfige Familie für eine gesunde, ausgewogene und ausreichende Ernährung mindestens aufwenden muss – auf 30.143 Lira gestiegen.

Der gleichen Untersuchung zufolge wurde die Armutsgrenze, die auch Grundbedürfnisse wie Kleidung, Wohnen, Transport, Bildung und Gesundheit umfasst, auf 98.188 Lira berechnet. Damit erreichte die Armutsgrenze das 3,5-fache des Mindestlohns. Die Differenz zwischen der Hungergrenze und dem Mindestlohn beträgt 2.068 Lira.

Andererseits wurden die Lebenshaltungskosten für einen alleinstehenden Arbeitnehmer für den Monat Dezember auf 39.123 Lira beziffert. Diese Zahl verdeutlicht, dass es selbst für einen einzelnen Arbeitnehmer äußerst schwierig ist, mit dem Mindestlohn auszukommen.

Der Bericht von Türk-İş zeigt auf, dass sich die Lebensbedingungen sowohl für Familien als auch für alleinstehende Arbeitnehmer zunehmend verschlechtern, und betont, dass der Mindestlohn unter den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen nicht ausreicht, um die Grundbedürfnisse zu decken.