Ministerium ergreift Maßnahmen gegen Neujahrsrabatte

Das Handelsministerium hat seine Kontrollen gegen Kampagnen und Rabattaktionen, die Verbraucher bei den Einkäufen zum Jahresende täuschen könnten, verschärft und vor Sanktionen bei gesetzeswidriger Werbung gewarnt.

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Das Handelsministerium gab bekannt, dass es die zunehmende Werbung für Kampagnen und Rabattverkäufe zum Jahresende genau beobachtet. Das Ministerium teilte mit, dass insbesondere Werbeaktionen unter den Titeln „Neujahrsrabatte“ und „Neujahrsangebote“, die die Kaufentscheidungen der Verbraucher beeinflussen, unter die Lupe genommen werden.

In der Erklärung wurde betont, dass es von großer Bedeutung sei, Verbraucherbenachteiligungen während der Einkaufssaison zum Jahresende zu verhindern und die Verkäufer an ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erinnern. In diesem Rahmen werde die Werbung für Rabattverkäufe sorgfältig geprüft.

In der Stellungnahme des Ministeriums hieß es: „Die notwendigen Kontrollen und Untersuchungen der zum Jahresende zunehmenden Rabattwerbung werden ununterbrochen fortgesetzt. Gegen gesetzeswidrige und irreführende Werbung werden die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Sanktionen entschlossen angewendet.“

Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass es für Bürger wichtig sei, vor Beginn ihrer Neujahrseinkäufe ihre tatsächlichen Bedürfnisse zu ermitteln und eine Vorab-Recherche über das verkaufende Unternehmen durchzuführen, um sicher einzukaufen.

„ACHTUNG VOR NACHGEAHMTEN WEBSITES“

In der Erklärung wurde dazu geraten, Kampagnen mit Begriffen wie „Sternprodukt“, „Schnäppchen“ und „Bester Preis“ mit Vorsicht zu genießen und die Produktpreise unbedingt mit ähnlichen Angeboten auf anderen Plattformen zu vergleichen. Folgende Warnungen wurden aufgeführt:

„Es sollte hinterfragt werden, ob der angekündigte Rabattbetrag oder -prozentsatz mit der Marktrealität übereinstimmt. Die Sicherheit der Website (Elemente wie SSL-Zertifikat, 3D Secure) sollte überprüft werden; insbesondere sollte darauf geachtet werden, ob Links, die über soziale Medien weiterleiten, zur offiziellen Website der Marke gehören. Bei Produkten, die weit unter dem Marktwert angeboten werden, sollte die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass es sich um eine nachgeahmte Website handelt. Bei bedingten Kampagnen wie '1 kaufen, 1 gratis' oder '3 kaufen, 2 bezahlen' sollte genau gelesen werden, für welche Produkte und unter welchen Bedingungen diese Vorteile gelten.“

„UMFANG DER KAMPAGNE MUSS KLAR ANGEGEBEN WERDEN“

Das Ministerium erinnerte daran, dass Verbraucher bei Benachteiligungen Beschwerden beim Werberat über die Adresse „https://ticaret.gov.tr/tuketici/ticari-reklamlar/reklam-kuruluna-nasil-basvurulur“ einreichen können. An die Verkäufer und Anbieter richteten sich folgende Warnungen:

„Die Start- und Enddaten der Rabattverkäufe sowie der Umfang der Kampagne müssen klar angegeben werden. Ausdrücke, die zu Verwirrung führen oder den Eindruck eines größeren Rabatts erwecken, als tatsächlich vorhanden, sollten vermieden werden. Wenn das rabattierte Produkt auf einen bestimmten Bestand oder Zeitraum begrenzt ist, muss dies in der Werbung klar zum Ausdruck gebracht werden. Verbraucher müssen über den Inhalt algorithmusbasierter Werbung wie 'personalisierter Preis' oder 'vorteilhaftes Angebot' klar und verständlich informiert werden. Bei bedingten Verkäufen müssen die Verbraucher vollständig über die Gültigkeitsbedingungen der Kampagne aufgeklärt werden.“