Ministerium gibt bekannt: Rückrufentscheidung für ein in fast jedem Haushalt vorhandenes Reinigungsmittel!
Das Handelsministerium ist nach Kontrollen gegen ein Reinigungsmittel vorgegangen, das als gesundheitsgefährdend eingestuft wurde. In einer über das GÜBİS veröffentlichten Mitteilung wurde ein Verkaufsverbot und eine Rückrufentscheidung für einen Abflussreiniger bekannt gegeben.
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Während die Kontrollen von in Haushalten häufig verwendeten Reinigungsmitteln fortgesetzt werden, kam eine bemerkenswerte Warnung vom Handelsministerium.
Das Ministerium setzt die öffentliche Bekanntgabe von Produkten, die nach durchgeführten Untersuchungen als gesundheitsgefährdend eingestuft wurden, über das Informationssystem für unsichere Produkte (GÜBİS) fort. In der jüngsten Erklärung wurde mitgeteilt, dass für einen auf dem Markt erhältlichen Abflussreiniger eine Rückrufentscheidung getroffen wurde.
Den Informationen auf GÜBİS zufolge wurde für den Abflussreiniger der Marke Pratix Çzm ein Verkaufsverbot verhängt und der Rückzug des Produkts vom Markt beschlossen. Als Begründung für die Entscheidung wurde angegeben, dass das Produkt die Verpackungs- und Sicherheitskriterien nicht erfülle.
In der Erklärung des Ministeriums wurde darauf hingewiesen, dass das betreffende Produkt insbesondere für Kinder ein ernstes Risiko darstelle. Während betont wurde, dass die obligatorischen Sicherheitsvorkehrungen bei dem Produkt fehlten, wurde der Grund für die Einstufung als unsicher wie folgt erläutert:
'Es besteht ein Risiko, da ein kindersicherer Verschlussmechanismus sowie taktile Gefahrenhinweise fehlen.'
Die Behörden warnten die Bürger, die Ankündigungen über GÜBİS zu verfolgen und das betreffende Produkt nicht zu verwenden.