Ministerium greift durch: Schlechte Nachrichten für Unternehmen, die IBAN-Zahlungen verlangen und keine Rechnungen ausstellen

Das Ministerium für Schatz und Finanzen hat im Rahmen der Bekämpfung von Steuerhinterziehung neue Meldekanäle eingerichtet, über die Unternehmen, die Zahlungen per IBAN verlangen und dem Kunden keine Rechnung ausstellen, über soziale Medien und Messaging-Apps gemeldet werden können.

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In letzter Zeit haben Unternehmen begonnen, Zahlungen statt per Kredit- oder Bankkarte per IBAN zu verlangen, wobei sie die gestiegenen Provisionen für Kreditkarten als Grund anführen.

Das Ministerium für Schatz und Finanzen hat nun Maßnahmen ergriffen, um Steuerhinterziehung zu unterbinden.

Wie NTV berichtet, hat das Ministerium im Rahmen seiner Bemühungen zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft neue Schritte angekündigt.

Laut einer Erklärung der Steuerbehörde (GİB) hat das Ministerium für Schatz und Finanzen neue Beschwerdekanäle für eine effektive Bürgeranzeige freigeschaltet.

In der neuen Phase können diejenigen, die Zahlungen per IBAN verlangen und keine Quittungen oder Rechnungen ausstellen, schnell über soziale Medien gemeldet werden.

WO KÖNNEN STEUERHINWEISE EINGEREICHT WERDEN?

Um Hinweise und Beschwerden zu erleichtern und zu beschleunigen, wurden die offizielle Website der GİB, das Digitale Steueramt, die GİB-Mobil-App und die Dienste des Steuer-Kontaktzentrums aktualisiert.

Darüber hinaus wurden der BİP-Steuermeldedienst, die X- und Instagram-Meldekonten (über „gibihbar“ per „DM-Direktnachricht“) sowie die WhatsApp-Meldehotline (0 552 189 0 189) in Betrieb genommen.

Hinweise können auch über die offizielle Website der Steuerbehörde (gib.gov.tr), das Digitale Steueramt (dijital.gib.gov.tr), die GİB-Mobil-App und das Steuer-Kontaktzentrum (189) eingereicht werden.

WELCHE SACHVERHALTE KÖNNEN GEMELDET WERDEN?

Nach Angaben der Steuerbehörde können folgende Sachverhalte gemeldet werden:

-Anwendung eines zu niedrigen Mehrwertsteuersatzes

-Aufforderung zur Zahlung per IBAN/PTT-Scheck

-Nichtausstellung von Quittungen/Rechnungen

-Verwendung des POS-Geräts eines anderen Unternehmens

-Fehlende steuerliche Registrierung

-Ausstellung oder Verwendung gefälschter/irreführender Dokumente

-Barzahlung von Personallöhnen

-Nichtdeklaration von Mieteinnahmen

-Unvollständige Zahlung der Grundbuchgebühr

-Verkauf von illegalen Produkten