Ministerium leitet Untersuchung nach exzessivem Anstieg der Grundsteuer ein

Die für den neuen Grundsteuerzeitraum 2026-2029 festgelegten Schätzwerte haben für große Empörung gesorgt. Nachdem die Erhöhungsraten in einigen Regionen bis zu 1400 Prozent erreichten, ist das Finanzministerium eingeschritten; eine Regelung zur Obergrenze steht wieder zur Debatte.

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Die neuen Schätzwerte für den Grundsteuerzeitraum 2026-2029 wurden am 30. Juni bekannt gegeben. Die Erhöhungsraten in Großstädten wie Istanbul, Ankara und Izmir stießen bei vielen Immobilieneigentümern auf Kritik. In einigen Regionen wurden Anstiege der Immobilienwerte von bis zu 1400 Prozent festgestellt.

MINISTERIUM WIRD AKTIV

Es wurde bekannt, dass zahlreiche Bürger aufgrund der plötzlichen Erhöhung der Steuerlast den Rechtsweg beschritten haben. Nach der Häufung der Klagen ist das Ministerium für Schatz und Finanzen eingeschritten. Informationen zufolge werden die Gründe für die hohen Erhöhungsraten sowie deren Verhältnismäßigkeit von den offiziellen Stellen detailliert geprüft.

GESETZLICHE NEUREGELUNG IM GESPRÄCH

Während die Gerichtsverfahren andauern, wurde berichtet, dass das Finanzministerium eine neue gesetzliche Regelung zu diesem Thema vorbereitet. Experten erinnerten daran, dass nach einer ähnlichen Krise in der Vergangenheit eine „Obergrenzen“-Regelung eingeführt wurde und dass dieser Schritt erneut in Betracht gezogen werden könnte.

Im Jahr 2017 hatte der Anstieg der Immobilienwerte in einigen Regionen um bis zu 3000 Prozent für große öffentliche Empörung gesorgt, woraufhin die Regel eingeführt wurde, dass der Anstieg „50 Prozent des Wertes von vor vier Jahren nicht überschreiten darf“. Nach dieser Regelung wurden die meisten der eingereichten Klagen gegenstandslos.

Die Schätzungskommissionen, die eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Grundsteuer spielen, legen alle vier Jahre den Quadratmeter-Einheitswert für Grundstücke und Bodenflächen fest. Die Kommissionen tagen unter dem Vorsitz des Finanzvorstehers (Defterdar) in den Provinzen bzw. des Finanzamtsleiters (Malmüdürü oder Vergi Dairesi Müdürü) in den Landkreisen.

Das Gremium, das aus zwei Beamten und zwei gewählten Mitgliedern besteht, ist für die Festlegung der steuerrelevanten Werte verantwortlich. Zu den Aufgaben der Schätzungskommissionen gehört es, „die von den zuständigen Behörden geforderten Bemessungsgrundlagen und Vermögensschätzungen vorzunehmen“ sowie „die in den Steuergesetzen enthaltenen Werte zu bestimmen“.

Die Kommissionen sind jedoch nicht befugt, die „Gründe für die Schätzung“ zu prüfen. Sie sind lediglich verpflichtet, das zuständige Finanzamt schriftlich zu warnen, falls fehlerhafte Transaktionen festgestellt werden.