Ministerium veröffentlicht Erklärung zu zollfreien Einkäufen
Bei Kontrollen im Rahmen des E-Imports wurde festgestellt, dass 81 Prozent der verkauften Produkte nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Das Handelsministerium hat daraufhin die Zollbefreiung für individuelle Einkäufe aufgehoben und angekündigt, dass das vereinfachte Zollverfahren im Jahr 2026 vollständig eingestellt wird.
12punto
Das Handelsministerium hat wichtige Regelungen für Produkte umgesetzt, die über den grenzüberschreitenden E-Commerce in die Türkei gelangen. Während für Einkäufe von Plattformen aus der Europäischen Union (EU) und anderen relevanten E-Commerce-Anbietern während der Übergangsphase zusätzliche Zölle erhoben werden, wurde mitgeteilt, dass die vereinfachten Zollverfahren im Laufe des Jahres 2026 vollständig beendet werden.
IM AMTSBLATT VERÖFFENTLICHT
Mit einer im August 2024 erlassenen Regelung war die Zollfreigrenze für individuelle Einkäufe aus dem Ausland von 150 Euro auf 30 Euro gesenkt worden. Mit der jüngsten, im Amtsblatt veröffentlichten Regelung wurde diese Befreiungsgrenze nun vollständig aufgehoben.
BEDENKEN HINSICHTLICH DER PRODUKTSICHERHEIT BESCHLEUNIGTEN DIE REGELUNG
In der Erklärung des Ministeriums wurde betont, dass in letzter Zeit ernsthafte Zweifel an der Sicherheit von Produkten aufgekommen seien, die über grenzüberschreitende E-Commerce-Plattformen erworben wurden. In diesem Zusammenhang wurde daran erinnert, dass die Europäische Union und die USA neue Praktiken im Bereich der Produktsicherheit eingeführt haben.
DRASTISCHE ERGEBNISSE BEI TESTS
In der Erklärung, die auch auf die vom Europäischen Verbraucherverband durchgeführten Produktsicherheitstests verwies, wurde festgestellt, dass ein Großteil der von diesen Plattformen bezogenen Produkte nicht den Produktsicherheitsstandards der Europäischen Union entspricht. Bei einigen Produkten seien zudem hohe Anteile an toxischen und krebserregenden Stoffen nachgewiesen worden.
VOLLSTÄNDIGE ABSCHAFFUNG IM JAHR 2026
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wurde mitgeteilt, dass für Produkte, die von den entsprechenden E-Commerce-Plattformen der EU bezogen werden, für die Übergangszeit zusätzliche Zölle erhoben werden. Zudem wurde angekündigt, dass die vollständige Abschaffung der vereinfachten Zollverfahren für das Jahr 2026 geplant ist.
E-İthalatta “Basitleştirilmiş Gümrük Beyannamesi” Kapsamının Değiştirilmesine İlişkin Yeni Düzenleme Hakkında Basın Açıklaması
— T.C. Ticaret Bakanlığı (@ticaret) 7. Januar 2026
(07.01.2026) pic.twitter.com/seD2pv2Nt0
ERKLÄRUNG DES MINISTERIUMS
In der Erklärung wurde zudem darauf hingewiesen, dass auch in den USA die vereinfachten Zollverfahren für Bestellungen unter 800 Dollar beendet wurden, und folgende Aussagen getroffen:
"In den vergangenen Monaten haben die von unserem Handelsministerium durchgeführten Kontrollen und Laboranalysen an Produkten, die von den entsprechenden Einkaufsplattformen bezogen wurden, Ergebnisse geliefert, die die Erkenntnisse des Europäischen Verbraucherverbands und internationaler Organisationen bestätigen. In diesem Rahmen wurden insgesamt 182 Produkte aus verschiedenen Kategorien, die auf grenzüberschreitenden E-Commerce-Plattformen zum Verkauf angeboten wurden, untersucht; die Quote der nicht konformen Produkte wurde mit 81 Prozent festgestellt. Im Rahmen der Analyseergebnisse wurden zunächst Spielzeuge, Schuhe und Lederwaren, bei denen die Nichtkonformitätsrate sehr hoch war und die eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellten, gemäß dem Rundschreiben vom 20. Oktober 2025 unabhängig vom Wert der bestellten Ware aus dem Geltungsbereich der 'Vereinfachten Zollanmeldung' genommen.
Die Untersuchungen zur Konformität der über diese E-Commerce-Plattformen in unser Land gelangenden Produkte mit den türkischen Produktsicherheitskriterien und den erforderlichen technischen Vorschriften wurden fortgesetzt, und es wurde bewertet, dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um den Zugang unserer Bürger zu sicheren und gesundheitlich unbedenklichen Produkten zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang und im Einklang mit internationalen Entwicklungen sowie zur Beseitigung der Risiken im Bereich der Produktsicherheit wurde gemäß der Änderung des Teils über Befreiungen im 'Beschluss über die Anwendung einiger Artikel des Zollgesetzes' der Import von Waren, die für natürliche Personen bestimmt sind, keinen kommerziellen Charakter haben und einen Wert von bis zu 30 Euro aufweisen, mittels vereinfachter Zollanmeldung beendet. Diese Produkte können nunmehr gemäß den allgemeinen Bestimmungen der Gesetzgebung im Rahmen der normalen Importverfahren eingeführt werden."
"GÜLTIG AB DEM 1. FEBRUAR 2026..."
"Das bedeutet, dass die zuvor auf drei Produktgruppen beschränkte Regelung ausgeweitet wurde und ab dem 1. Februar 2026 für alle über ausländische E-Commerce-Plattformen verkauften Produkte, unabhängig vom Wert der bestellten Ware, die Anwendung der 'Vereinfachten Zollanmeldung' beendet wurde. Diese Maßnahmenpolitik richtet sich jedoch ausschließlich an grenzüberschreitende E-Commerce-Plattformen und stellt keine Einschränkung für den Import der genannten Produktgruppen unter der Bedingung dar, dass sie den normalen Kontrollen unterliegen.
Andererseits wurde im Rahmen des Beschlusses ermöglicht, dass Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel, die unsere Bürger aufgrund von Behandlungen und gesundheitlichen Gründen auf Basis eines Berichts einer Gesundheitseinrichtung oder eines ärztlichen Rezepts benötigen, weiterhin im Rahmen der Befreiungsbestimmungen per Post- und Expressfrachtverkehr bis zu einem Wert von 1.500 Euro unter vereinfachte Zollverfahren fallen können.
Darüber hinaus bleibt es weiterhin möglich, Waren wie Prüf-, Test- und Analysewaren, Musterwaren und Modelle, die von unseren Hersteller- und Exportunternehmen benötigt werden, Bücher und ähnliche Druckerzeugnisse, diplomatische Waren, Reisegepäck sowie Waren für Bildung, Wissenschaft und Analyse mittels vereinfachter Zollanmeldung zu importieren.
Als Handelsministerium werden wir weiterhin entschlossen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle unsere Bürger, insbesondere unsere Kinder, Zugang zu sicheren und gesunden Produkten haben und um unsere Verbraucher zu schützen. Andererseits werden auch Arbeiten fortgesetzt, um gegenseitige präferenzielle Regelungen mit unseren Handelspartnern, insbesondere der Europäischen Union, mit denen wir im Bereich der Produktsicherheit harmonisiert sind und die sich innerhalb der Zollunion befinden, zu etablieren. Dies wird der Öffentlichkeit respektvoll bekannt gegeben."