Name der 10-Milliarden-TL-Bank von BİM steht fest: Betriebsgenehmigung wird erwartet...
Die Registrierung der Dost Katılım Bankası mit einem Kapital von 10 Milliarden TL, für die die Bankenregulierungsbehörde BDDK im Juni die Gründungsgenehmigung erteilt hatte, wurde abgeschlossen.
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Die Handelskette BİM, eine der führenden in der Türkei, hat einen neuen Schritt in Richtung Bankensektor vollzogen. Die Registrierung der Dost Katılım Bankası A.Ş. mit einem Kapital von 10 Milliarden TL, für deren Gründung die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) im Juni grünes Licht gegeben hatte, wurde beim Handelsregisteramt Istanbul abgeschlossen.
Nach der Registrierung ist der letzte notwendige Schritt für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs die Betriebsgenehmigung durch die BDDK. Sobald diese erteilt ist, wird erwartet, dass die Dost Katılım Bankası ihre Dienstleistungen in der gesamten Türkei aufnimmt und den Prozess der Filialeröffnung einleitet.
MIT 10 MILLIARDEN TL KAPITAL GEGRÜNDET
BİM hatte nach seinem hohen Marktanteil und den zuletzt veröffentlichten Gewinnzahlen im Rahmen einer Entscheidung zur Erweiterung seines Tätigkeitsbereichs die Gründung einer Bank beantragt. Die BDDK hatte im Juni die Gründung der Dost Katılım Bankası A.Ş. mit einem Kapital von 10 Milliarden TL genehmigt.
Mit Abschluss des Gründungsprozesses hängt die tatsächliche Aufnahme der Bankgeschäfte von der Betriebsgenehmigung der Regulierungsbehörde ab. Sollte die BDDK die erforderliche Genehmigung bis Ende des Jahres erteilen, ist der operative Start der Bank vorgesehen.
Es wird angegeben, dass die Anteile der Bank im Besitz von BİM Birleşik Mağazalar liegen werden. Neben BİM sind auch Desto Atık Yönetimi A.Ş., Dost Global Danışmanlık A.Ş., GDP Gıda Paketleme Sanayi ve Ticaret A.Ş. sowie Es Global Gıda Sanayi Ticaret A.Ş. an der Gründungsstruktur beteiligt.
Es wird erwartet, dass die Details darüber, mit welchen Produkten und Dienstleistungen die Dost Katılım Bankası, die im Bereich des islamkonformen Bankwesens (Participation Banking) tätig sein soll, auf den Markt kommen wird, in der kommenden Zeit nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens geklärt werden.